ANHANG III VO (EU) 2017/90
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Tschechische Republik
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart(1) | Maßeinheit für den Indikator |
Beträge (in CZK) |
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Neu geschaffener Platz in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der neu geschaffenen Betreuungsplätze in einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung(2) | 20053 einschl. MwSt. bzw. 16992 ohne MwSt. |
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Platz in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung(3) |
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Anzahl der Plätze, die in einer zur Kindergruppe umgebauten Einrichtung entstanden sind(4) | 9518 einschl. MwSt. bzw. 8279 ohne MwSt. |
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(5) | 628(6) |
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Erwerb einer Qualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung |
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Zahl der Personen, die eine Berufsqualifikation als Betreuungsperson in einer Kinderbetreuungseinrichtung erwerben | 14178 |
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Auslastung pro Platz einer Betreuungseinrichtung |
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Auslastungsquote(7) | 56(8) |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden. | 324 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu persönlichen Kompetenzen und Führungskompetenzen |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 593 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Unterrichtsstunde (45 Minuten) eines externen Sprachkurses |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Unterrichtseinheiten | 173 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses über die Grundlagen der Informationstechnologie (IT) |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 609 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines externen Schulungskurses zu Rechnungswesen, Wirtschaft und Recht |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 436 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) einer externen technischen Schulung oder beruflichen Weiterbildung |
Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 252 |
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Teilnahme eines Beschäftigten an einer Stunde (60 Minuten) eines Schulungskurses, der von einem internen Ausbilder in einem der folgenden Bereiche durchgeführt wird:
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Alle förderfähigen Kosten, einschließlich:
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Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden | 144 |
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0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Schulpsychologe und/oder spezialisierter Schulpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat | 5607 |
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0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Schulassistent und/oder Sozialpädagoge pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat |
Schulassistent 3502 Sozialpädagoge 4695 |
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0,1 Vollzeitarbeitseinheit (FTE) wurde als Kinderbetreuer/in pro Monat eingesetzt | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der 0,1 Vollzeitarbeitseinheiten pro Monat | 3227 |
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Block von 16 Stunden außerschulische Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden außerschulische Aktivitäten, jeweils 90 Minuten pro Stunde für eine Gruppe von mindestens 6 Kindern/Schülern, darunter 2 Kinder mit einem hohen Risiko von schulischem Misserfolg | 17277 |
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Block von 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von jeweils 16 Stunden Nachhilfe für eine Kindergruppe mit mindestens 3 registrierten Schülern mit hohem Risiko von schulischem Misserfolg | 8523 |
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Stunden der Weiterbildung für Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Kosten für die Bereitstellung der Schulung | Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Pädagoge | 422 |
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Thematische Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten). | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der thematischen Elterngespräche mit mindestens acht Eltern und mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden (120 Minuten) | 3676 |
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Block von 30 Stunden externem Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Blöcke von 30 Stunden Mentoring/Coaching für eine Gruppe zwischen 3 und 8 Pädagogen. | 29698 |
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Schulungszyklus von 15 Stunden strukturierter Hospitation durch einen Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 15 Stunden pro Pädagoge, der an einer strukturierten Hospitation bei einem anderen Pädagogen in einer anderen Schule teilgenommen hat | 4246 |
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Zyklus von 10 Stunden Schulung auf dem Wege der gegenseitigen Zusammenarbeit einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der abgeschlossenen Schulungszyklen von 10 Stunden, unter Beteiligung einer Gruppe von mindestens 3 Pädagogen. | 8068 |
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Tandem-Unterricht(10) von 2,75 Stunden | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der durchgeführten Tandem-Unterrichtsstunden | 778 |
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Zyklus von 19 Stunden Zusammenarbeit und gemeinsamen Lernens unter Beteiligung eines Experten und zweier Pädagogen | Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten | Anzahl der gemeinsam mit dem Experten und zwei anderen Pädagogen abgeschlossenen Zyklen von 19 Stunden | 5377 |
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2.
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Anpassungen der Beträge:
- a)
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Der Satz der Einheitskosten 6-11 kann angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohnsatz in der Berechnungsmethode ersetzt wird. Die Berechnung berücksichtigt den Mindestlohn, die Bereitstellungskosten der Schulung und die indirekten Kosten.
Der Satz der Einheitskosten 12 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge, oder/und das Arbeitsentgelt der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, und/oder die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und der Krankenversicherungsbeiträge.
Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden:
beim Mindestlohn gemäß den Änderungen des Mindestlohns durch Regierungserlass Nr. 567/2006 Coll;
bei den Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festgelegt in Akt Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und
bei den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß den Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Akt Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung.
- b)
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Der Satz der Einheitskosten 13-17 und 19-24 kann angepasst werden, indem die anfänglichen direkten Personalkosten, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die direkten Personalkosten, einschließlich der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung, plus indirekte Kosten.
Der Satz der Einheitskosten 18 kann angepasst werden, indem die Löhne der Teilnehmer, einschließlich der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt die Bereitstellungskosten der Schulung sowie die Löhne der Teilnehmer, einschließlich Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsbeiträge, plus indirekte Kosten.
Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden:
- 1)
- Zu den Durchschnittsgehältern: für die Bestimmung der Löhne/Personalkosten siehe die Änderungen der zuletzt veröffentlichen jährlichen Daten der entsprechenden Kategorien im Informationssystem der Durchschnittseinkommen (www.ISPV.cz)
- 2)
- Zu den Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung, festlegt in Akt Nr. 589/1992 Coll. zur sozialen Sicherheit und
- 3)
- Zu den Sozialversicherungsbeiträgen: siehe Änderungen der Beiträge der Arbeitgeber zur Krankenversicherung, festgelegt in Akt Nr. 592/1992 Coll. zu den Prämien der Krankenversicherung
Fußnote(n):
- (1)
In jedem der aufgeführten Fälle deckt die jeweilige Kostenart alle im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Kosten ab, außer bei den Vorhabenarten 1 und 2, die auch andere Kostenarten umfassen können.
- (2)
D. h. jeder neue Platz im Rahmen der Kapazität einer neuen, gemäß den nationalen Vorschriften registrierten Kinderbetreuungseinrichtung; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.
- (3)
Die Kindergruppe muss gemäß den nationalen Rechtsvorschriften über die Kinderbetreuung in einer Kindergruppe als solche registriert sein.
- (4)
D. h. jeder Platz im Rahmen der Kapazität einer bestehenden Einrichtung, die kurz zuvor gemäß den nationalen Rechtsvorschriften als Kindergruppe registriert wurde; für den Platz liegen Nachweise über den Erwerb von Ausrüstung/Material vor.
- (5)
Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.
- (6)
Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.
- (7)
Die Auslastungsquote ist definiert als die Zahl der Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten besuchen, geteilt durch die maximale Kapazität der Einrichtung pro halbem Tag in einem Zeitraum von sechs Monaten, multipliziert mit 100.
- (8)
Dieser Betrag wird pro Prozentpunkt der Auslastungsquote pro Platz bis höchstens 75 Prozentpunkte in einem Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Liegt die Auslastungsquote unter 20 %, erfolgt keine Erstattung.
- (9)
Z. B. veranstaltet von einem internen Ausbilder.
- (10)
Als Tandem-Unterricht wird die Zusammenarbeit zweier Pädagogen bezeichnet, die ihre berufliche Entwicklung gemeinsam planen, umsetzen und über die Unterrichtsmethoden in einer Klasse nachdenken.
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