ANHANG IX VO (EU) 2017/90
Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Niederlande
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1.
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Definition von standardisierten Einheitskosten
Art der Vorhaben | Indikatorbezeichnung | Kostenart | Maßeinheit für die Indikatoren |
Beträge (in Euro) |
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Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums(1) im Bereich der Justizvollzugsanstalten in Kalendertagen (GW) | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) | Teilnahme des Strafgefangene im Interventionszeitraum in Kalendertagen | 14,50 |
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Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums im Bereich der forensischen Pflege in Kalendertagen (Forzo) | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) | Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen | 21,00 |
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Dauer der Teilnahme der jugendlichen Straftäter und Jugendlichen während des Interventionszeitraums im Bereich jugendliche Straftäter oder zivilrechtlich unter Vormundschaft stehende Jugendliche in Kalendertagen | Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). | Dauer der Teilnahme eines jugendlicher Straftäters und eines Jugendlichen im Interventionszeitraum (Kalendertage) | 26,50 |
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2.
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Anpassungen der Beträge
Die Beträge der standardisierten Einheitskosten (SEK) für die drei Vorhabenarten werden jährlich gemäß dem niederländischen Verbraucherpreisindex (VPI) bestimmt: https://www.cbs.nl/nl-nl/conversie/uitgelicht/de-consumentenprijsindex. Die Indexzahlen sind in der Datenbank des niederländischen Statistikamtes CBS-Statline angegeben. Die erste Indexierung wird für das Jahr 2017 berechnet. Das Basisjahr für die Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang ist das Jahr 2015. (CPI 2015 = 100). Ab 2017 werden die Beträge für jedes Jahr (N) mit dem VPI des Jahres N-1 in Bezug auf das Basisjahr 2015 indexiert. Die Beträge der standardisierten Einheitskosten eines gegebenen Jahres müssen anhand der folgenden Gleichung berechnet werden: Beträge der standardisierten Einheitskosten im Jahr N = Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang * VPI im Jahr N-1 (mit Basisjahr 2015 = 100)/100Fußnote(n):
- (1)
Zum Zwecke der Arten der Vorhaben 1 bis 3 ist der Interventionszeitraum der Zeitraum vom Tag der Aufnahme bis zum Tag des Verlassens des Resozialisierungsvorhabens.
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