ANHANG IX VO (EU) 2017/90

Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an die Niederlande

1.
Definition von standardisierten Einheitskosten

Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren

Beträge

(in Euro)

1.
Resozialisierungsvorhaben für Strafgefangene der Justizvollzugsanstalten

Prioritätsachse 1

OP 2014NL05SFOP001

Investitionspriorität: 9i -Aktive Inklusion

Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums(1) im Bereich der Justizvollzugsanstalten in Kalendertagen (GW) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangene im Interventionszeitraum in Kalendertagen 14,50
2.
Resozialisierungsmaßnahmen für Strafgefangene in der forensischen Pflege (Forzo)

Prioritätsachse 1

OP 2014NL05SFOP001

Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion

Dauer der Teilnahme eines Strafgefangenen während des Interventionszeitraums im Bereich der forensischen Pflege in Kalendertagen (Forzo) Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten) Teilnahme des Strafgefangenen im Interventionszeitraum in Kalendertagen 21,00
3.
Resozialisierungsmaßnahmen für jugendliche Straftäter und Jugendliche, die per Gerichtsurteil unter Jugendarrest gestellt wurden

Prioritätsachse 1

OP 2014NL05SFOP001

Investitionspriorität: 9i — Aktive Inklusion

Dauer der Teilnahme der jugendlichen Straftäter und Jugendlichen während des Interventionszeitraums im Bereich jugendliche Straftäter oder zivilrechtlich unter Vormundschaft stehende Jugendliche in Kalendertagen Alle förderfähigen Kosten (Personalkosten, andere direkte und indirekte Kosten). Dauer der Teilnahme eines jugendlicher Straftäters und eines Jugendlichen im Interventionszeitraum (Kalendertage) 26,50

2.
Anpassungen der Beträge

Die Beträge der standardisierten Einheitskosten (SEK) für die drei Vorhabenarten werden jährlich gemäß dem niederländischen Verbraucherpreisindex (VPI) bestimmt: https://www.cbs.nl/nl-nl/conversie/uitgelicht/de-consumentenprijsindex. Die Indexzahlen sind in der Datenbank des niederländischen Statistikamtes CBS-Statline angegeben. Die erste Indexierung wird für das Jahr 2017 berechnet. Das Basisjahr für die Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang ist das Jahr 2015. (CPI 2015 = 100). Ab 2017 werden die Beträge für jedes Jahr (N) mit dem VPI des Jahres N-1 in Bezug auf das Basisjahr 2015 indexiert. Die Beträge der standardisierten Einheitskosten eines gegebenen Jahres müssen anhand der folgenden Gleichung berechnet werden: Beträge der standardisierten Einheitskosten im Jahr N = Beträge der standardisierten Einheitskosten in diesem Anhang * VPI im Jahr N-1 (mit Basisjahr 2015 = 100)/100

Fußnote(n):

(1)

Zum Zwecke der Arten der Vorhaben 1 bis 3 ist der Interventionszeitraum der Zeitraum vom Tag der Aufnahme bis zum Tag des Verlassens des Resozialisierungsvorhabens.

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