ANHANG I VO (EU) 2018/1229

Tabelle 1

Allgemeine Informationen über gescheiterte Abwicklungen, die von den Zentralverwahrern monatlich an die zuständigen und die betreffenden Behörden zu melden sind

Nr. Zu meldende Angaben Format
1. Ländercode des Rechtsraums, in dem der Zentralverwahrer niedergelassen ist Zweistelliger Ländercode nach ISO 3166
2. Vom Zentralverwahrer betriebenes Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem Freitext
3. Meldezeitstempel (Zentralverwahrer an zuständige/betreffende Behörde) Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 im UTC-Format JJJJ-MM-TTThh:mm:ssZ
4. Meldezeitraum: Anfangs- und Enddatum des Meldezeitraums Datum nach ISO 8601 im Format JJJJ-MM-TT-JJJJ-MM-TT
5. Rechtsträger-Kennung des Zentralverwahrers 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)
6. Unternehmensname des Zentralverwahrers Freitext
7. Name der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Freitext
8. Funktion der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Freitext
9. Telefonnummer der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Erlaubt sind ausschließlich Ziffern. Die Telefonnummer ist mit Länder- und Ortsvorwahl anzugeben. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.
10. E-Mail-Adresse der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Die E-Mail-Adresse ist nach dem üblichen E-Mail-Adressenstandard anzugeben.
11. Anzahl der Abwicklungsanweisungen im Meldezeitraum Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
12. Anzahl der gescheiterten Abwicklungen im Meldezeitraum (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
13.

Volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/Anzahl der Abwicklungsanweisungen im Meldezeitraum)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen.
14.

Wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (EUR) (Wert der gescheiterten Abwicklungen/Wert der Abwicklungsanweisungen im Meldezeitraum)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen.
15. Wert der Abwicklungsanweisungen (EUR) im Meldezeitraum Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
16.

Wert der gescheiterten Abwicklungen (EUR) im Meldezeitraum

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
17. Top Zehn der Teilnehmer mit dem höchsten Anteil an gescheiterten Abwicklungen im Meldezeitraum (auf Basis der Zahl der Abwicklungsanweisungen) Für jeden per LEI identifizierten Teilnehmer
Teilnehmer-LEI 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)
Gesamtzahl der Abwicklungsanweisungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
Anzahl der gescheiterten Abwicklungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
Prozentsatz der gescheiterten Abwicklungen Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen
Gesamtwert (EUR) der Abwicklungsanweisungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
Anteil der gescheiterten Abwicklungen Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen.
18. Top Zehn der Teilnehmer mit dem höchsten Anteil an gescheiterten Abwicklungen im Meldezeitraum (auf Basis des Werts (EUR) der Abwicklungsanweisungen) Für jeden per LEI identifizierten Teilnehmer:
Teilnehmer-LEI 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)
Gesamtwert (EUR) der Abwicklungsan-weisungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimal-trennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimal-trennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
Prozentsatz der gescheiterten Abwicklungen Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen
Gesamtzahl der Abwicklungsanweisungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
Anzahl der gescheiterten Abwicklungen je Teilnehmer Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
Anteil der gescheiterten Abwicklungen Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen.
19. Anzahl der Abwicklungsanweisungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten, im Meldezeitraum Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird das Volumen mit bis zu 20 numerischen Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen angegeben.
20. Anzahl der gescheiterten Abwicklungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten, im Meldezeitraum Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird das Volumen mit bis zu 20 numerischen Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen angegeben.
21. Volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten (Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/Anzahl der Abwicklungsanweisungen je Währung im Meldezeitraum) Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
22. Wert der Abwicklungsanweisungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten, im Meldezeitraum Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
23. Wert der gescheiterten Abwicklungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten, im Meldezeitraum. Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
24. Wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen je Währung, auf die die Abwicklungsanweisungen lauten (Wert der gescheiterten Abwicklungen/Wert der Abwicklungsanweisungen im Meldezeitraum je Währung) Für jeden dreistelligen Währungscode nach ISO 4217 wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
25. Anzahl der Abwicklungsanweisungen für jede Finanzinstrumente-Art im Meldezeitraum

Für jede Finanzinstrumente-Art:

Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.

26. Anzahl der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) für jede Finanzinstrumente-Art im Meldezeitraum

Für jede Finanzinstrumente-Art:

Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.

27. Volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen für jede Finanzinstrumente-Art (Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/Anzahl der Abwicklungsanweisungen je Finanzinstrumente-Art im Meldezeitraum) Für jede Finanzinstrumente-Art wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
28. Wert (EUR) der Abwicklungsanweisungen für jede Finanzinstrumente-Art Für jede Finanzinstrumente-Art wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
29. Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) für jede Finanzinstrumente-Art Für jede Finanzinstrumente-Art wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
30. Wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen für jede Finanzinstrumente-Art (Wert der gescheiterten Abwicklungen/Wert der Abwicklungsanweisungen für jede Finanzinstrumente-Art im Meldezeitraum) Für jede Finanzinstrumente-Art wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
31. Anzahl der Abwicklungsanweisungen je Geschäftsart im Meldezeitraum Für jede Geschäftsart wird das Volumen mit bis zu 20 numerischen Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen angegeben.
32. Anzahl der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) für jede Geschäftsart im Meldezeitraum Für jede Geschäftsart wird das Volumen mit bis zu 20 numerischen Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen angegeben.
33. Volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen für jede Geschäftsart (Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/Anzahl der Abwicklungsanweisungen je Art von Geschäft im Meldezeitraum) Für jede Geschäftsart wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
34. Wert (EUR) der Abwicklungsanweisungen für jede Geschäftsart Für jede Geschäftsart wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
35. Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) für jede Geschäftsart Für jede Geschäftsart wird der Wert mit bis zu 20 numerischen Zeichen einschließlich Dezimalstellen angegeben. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
36. Wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen für jede Geschäftsart (Wert der gescheiterten Abwicklungen/Wert der Abwicklungsanweisungen für jede Geschäftsart im Meldezeitraum) Für jede Geschäftsart wird der Anteil als prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen angegeben.
37. Top-20 der ISIN, bei denen Abwicklungen gescheitert sind, auf Basis des Volumens der gescheiterten Abwicklungen ISIN-Code
38. Top-20 der ISIN, bei denen Abwicklungen gescheitert sind, auf Basis des Werts (EUR) der gescheiterten Abwicklungen ISIN-Code
39. Gesamtzahl der vom Zentralverwahrer verhängten Strafen nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
40. Gesamtwert (EUR) der vom Zentralverwahrer verhängten Strafen nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
41. Durchschnittliche Dauer der gescheiterten Abwicklungen in Tagen (Differenz zwischen dem tatsächlichen Abwicklungstag und dem vorgesehenen Abrechnungstag, gewichtet nach dem Wert der gescheiterten Abwicklung). Anzahl der Tage als Zahl mit einer Dezimalstelle.
42. Hauptgrund für die gescheiterten Abwicklungen Freitext
43. Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz Freitext

Tabelle 2

Tägliche Daten über gescheiterte Abwicklungen, die von den Zentralverwahrern monatlich an die zuständigen Behörden und die betreffenden Behörden zu melden sind

Datum (für jeden Meldetag des Monats)
Finanzierungsinstru-mente-Art Geschäftsart Intern vs. Systemübergreifend Art der An-weisung Gescheiterte Lieferungen von Wertpapieren Gescheiterte Lieferungen von Barmitteln
Gescheiterte Abwicklungen Anweisungen insgesamt Gescheiterter Anteil Gescheiterte Abwicklungen Anweisungen insgesamt Gescheiterter Anteil
Volumen Wert (EUR) Volumen Wert (EUR) Volumen Wert (EUR) Volumen Wert (EUR) Volumen Wert (EUR) Volumen Wert (EUR)
Übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe a der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP(1)
DWP(2)
PFOD(3)
FoP(4)
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Öffentliche Schuldtitel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 61 der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU ohne öffentliche Schuldtitel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 61 der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Übertragbare Wertpapiere im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe c der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Börsen-gehandelte Fonds im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 46 der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen, ohne börsengehandelte Fonds An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Geldmarktinstrumente ohne öffentliche Schuldtitel im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 61 der Richtlinie 2014/65/EU An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Emissionszertifikate An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Finanzinstrumente An- oder Verkauf von Finanzinstrumenten Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sicherheitenverwaltung Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Wertpapierverleih- und -leihgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Rückkaufgeschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Sonstige Geschäfte Intra-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP
Cross-CSD DVP
DWP
PFOD
FoP

Fußnote(n):

(1)

Umfasst DVP- und RVP-Abwicklungsanweisungen.

(2)

Umfasst DWP- und RWP Abwicklungsanweisungen.

(3)

Umfasst DPFOD- und CPFOD-Abwicklungsanweisungen.

(4)

Umfasst DFP- und RFP-Abwicklungsanweisungen.

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