ANHANG II VO (EU) 2018/1229
Informationen über gescheiterte Abwicklungen, die von den Zentralverwahrern jährlich an die zuständigen und die betreffenden Behörden zu melden sind
| Nr. | Zu meldende Angaben | Format |
|---|---|---|
| 1. | Ländercode des Rechtsraums, in dem der Zentralverwahrer niedergelassen ist | Zweistelliger Ländercode nach ISO 3166 |
| 2. | Vom Zentralverwahrer betriebenes Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem | Freitext |
| 3. | Meldezeitstempel (Zentralverwahrer an zuständige/betreffende Behörde) | Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 im UTC-Format JJJJ-MM-TTThh:mm:ssZ |
| 4. | Meldezeitraum: Anfangs- und Enddatum des Meldezeitraums | Datum nach ISO 8601 im Format JJJJ-MM-TT-JJJJ-MM-TT |
| 5. | Rechtsträger-Kennung des Zentralverwahrers | 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code) |
| 6. | Unternehmensname des Zentralverwahrers | Freitext |
| 7. | Name der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist | Freitext |
| 8. | Funktion der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist | Freitext |
| 9. | Telefonnummer der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist | Nur Ziffern sind erlaubt. Die Telefonnummer ist mit Länder- und Ortsvorwahl anzugeben. Sonderzeichen sind nicht erlaubt. |
| 10. | E-Mail-Adresse der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist | Die E-Mail-Adresse ist nach dem üblichen E-Mail-Adressenstandard anzugeben. |
| 11. | Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz | Freitext |
| 12. | Hauptgründe für gescheiterte Abwicklungen (jährliche Zusammenfassung der in den monatlichen Meldungen genannten Gründe für das Scheitern von Abwicklungen) | Freitext |
| 13. | Jährliches Volumen der Abwicklungsanweisungen | Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen. |
| 14. | Jährliches Volumen der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) | Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen. |
| 15. |
Jährlicher volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährliche Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/jährliche Anzahl der Abwicklungsanweisungen) (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) |
Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen |
| 16. | Jährlicher Wert (EUR) der Abwicklungsanweisungen | Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt. |
| 17. | Jährlicher Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) | Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt. |
| 18. |
Jährlicher wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährlicher Wert der gescheiterten Abwicklungen/jährlicher Wert der Abwicklungsanweisungen) (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) |
Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen |
| 19. | Kommt für eine Ausnahmeregelung nach Artikel 12 der delegierten Verordnung über die Abwicklungsdisziplin in Frage, einschließlich Begründung |
JA/NEIN Freitext |
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