ANHANG II VO (EU) 2018/1229

Informationen über gescheiterte Abwicklungen, die von den Zentralverwahrern jährlich an die zuständigen und die betreffenden Behörden zu melden sind

Tabelle 1

Nr. Zu meldende Angaben Format
1. Ländercode des Rechtsraums, in dem der Zentralverwahrer niedergelassen ist Zweistelliger Ländercode nach ISO 3166
2. Vom Zentralverwahrer betriebenes Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem Freitext
3. Meldezeitstempel (Zentralverwahrer an zuständige/betreffende Behörde) Datum und Uhrzeit nach ISO 8601 im UTC-Format JJJJ-MM-TTThh:mm:ssZ
4. Meldezeitraum: Anfangs- und Enddatum des Meldezeitraums Datum nach ISO 8601 im Format JJJJ-MM-TT-JJJJ-MM-TT
5. Rechtsträger-Kennung des Zentralverwahrers 20-stellige alphanumerische Rechtsträger-Kennung nach ISO 17442 (LEI-Code)
6. Unternehmensname des Zentralverwahrers Freitext
7. Name der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Freitext
8. Funktion der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Freitext
9. Telefonnummer der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Nur Ziffern sind erlaubt. Die Telefonnummer ist mit Länder- und Ortsvorwahl anzugeben. Sonderzeichen sind nicht erlaubt.
10. E-Mail-Adresse der Person, die für die Meldung des Zentralverwahrers verantwortlich ist Die E-Mail-Adresse ist nach dem üblichen E-Mail-Adressenstandard anzugeben.
11. Maßnahmen zur Verbesserung der Abwicklungseffizienz Freitext
12. Hauptgründe für gescheiterte Abwicklungen (jährliche Zusammenfassung der in den monatlichen Meldungen genannten Gründe für das Scheitern von Abwicklungen) Freitext
13. Jährliches Volumen der Abwicklungsanweisungen Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
14. Jährliches Volumen der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) Bis zu 20 numerische Zeichen als ganze Zahlen ohne Dezimalstellen.
15.

Jährlicher volumenmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährliche Anzahl der gescheiterten Abwicklungen/jährliche Anzahl der Abwicklungsanweisungen)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen
16. Jährlicher Wert (EUR) der Abwicklungsanweisungen Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
17. Jährlicher Wert (EUR) der gescheiterten Abwicklungen (sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel) Bis zu 20 numerische Zeichen einschließlich Dezimalstellen. Anzugeben ist mindestens ein Zeichen vor und ein Zeichen nach dem Dezimaltrennzeichen. Das Dezimaltrennzeichen wird nicht als numerisches Zeichen mitgezählt.
18.

Jährlicher wertmäßiger Anteil der gescheiterten Abwicklungen (jährlicher Wert der gescheiterten Abwicklungen/jährlicher Wert der Abwicklungsanweisungen)

(sowohl wegen fehlender Wertpapiere als auch wegen fehlender Barmittel)

Prozentualer Wert mit bis zu zwei Dezimalstellen
19. Kommt für eine Ausnahmeregelung nach Artikel 12 der delegierten Verordnung über die Abwicklungsdisziplin in Frage, einschließlich Begründung

JA/NEIN

Freitext

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