Artikel 82 VO (EU) 2018/1240

Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226

In Artikel 64 der Verordnung (EU) 2017/2226 wird folgender Absatz angefügt:

(5) Die Mittel, die aus dem in Artikel 5 Absatz 5 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 515/2014 aufgeführten Rahmenbetrag zur Deckung der in den Absätzen 1 bis 4 dieses Artikels aufgeführten Kosten zu mobilisieren sind, werden im Wege der indirekten Mittelverwaltung für die eu-LISA entstandenen Kosten und im Wege der geteilten Mittelverwaltung für die den Mitgliedstaaten entstandenen Kosten verwendet.

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