Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2018/127

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Januar 2018

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor

Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

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