Artikel 1 VO (EU) 2018/1298
Der Anhang der Verordnung (EU) Nr. 658/2014 wird wie folgt geändert:
- 1.
-
In Teil I wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- 19770 EUR wird ersetzt durch 20110 EUR;
- b)
- 13290 EUR wird ersetzt durch 13520 EUR.
- 2.
-
In Teil II wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
- Im einleitenden Satz wird 43600 EUR ersetzt durch 44340 EUR;
- b)
-
Buchstabe a wird wie folgt geändert:
- i)
- 17440 EUR wird ersetzt durch 17740 EUR;
- ii)
- 7380 EUR wird ersetzt durch 7510 EUR;
- c)
-
Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 26160 EUR wird ersetzt durch 26600 EUR;
- ii)
- 11070 EUR wird ersetzt durch 11260 EUR.
- 3.
-
In Teil III wird Nummer 1 wie folgt geändert:
- a)
-
Unterabsatz 1 wird wie folgt geändert:
- i)
- 181510 EUR wird ersetzt durch 184600 EUR;
- ii)
- 39350 EUR wird ersetzt durch 40020 EUR;
- iii)
- 299560 EUR wird ersetzt durch 304660 EUR;
- b)
-
Unterabsatz 2 wird wie folgt geändert:
- i)
- in Buchstabe a wird 121000 EUR ersetzt durch 123060 EUR;
- ii)
- in Buchstabe b wird 147240 EUR ersetzt durch 149740 EUR;
- iii)
- in Buchstabe c wird 173470 EUR ersetzt durch 176420 EUR;
- iv)
- in Buchstabe d wird 199700 EUR ersetzt durch 203090 EUR;
- c)
-
Unterabsatz 4 Buchstabe b wird wie folgt geändert:
- i)
- 1010 EUR wird ersetzt durch 1030 EUR;
- ii)
- 2020 EUR wird ersetzt durch 2050 EUR;
- iii)
- 3050 EUR wird ersetzt durch 3100 EUR.
- 4.
- In Teil IV Nummer 1 wird „68 EUR” ersetzt durch „69 EUR” .
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