Artikel 1 VO (EU) 2018/147

In Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:

„Abweichend von Unterabsatz 1 wird im Jahr 2018 die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zum Festpreis auf 0 t festgesetzt.”

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