Artikel 1 VO (EU) 2018/1554
Dem Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 wird folgender Unterabsatz angefügt:
„Abweichend von Unterabsatz 1 wird für das Jahr 2019 die mengenmäßige Beschränkung für den Ankauf von Magermilchpulver zu einen Festpreis auf 0 t festgesetzt.”
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