Artikel 1 VO (EU) 2018/1628
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 festgesetzt und bestimmte gemäß der Verordnung (EU) 2018/120 festgesetzte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern geändert.
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