Artikel 1 VO (EU) 2018/1639

Beschreibung der Eingabedaten

In dem vom Administrator nach Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/1011 auszuarbeitenden Verhaltenskodex (im Folgenden „Verhaltenskodex” ) werden im Hinblick auf die bereitzustellenden Eingabedaten zumindest die folgenden Punkte beschrieben und die diesbezüglichen Anforderungen dargelegt:

a)
Art oder Arten der bereitzustellenden Eingabedaten;
b)
Standards, die in Bezug auf Qualität und Genauigkeit der Eingabedaten verlangt werden und einzuhalten sind;
c)
Mindestmenge der bereitzustellenden Eingabedaten;
d)
gegebenenfalls die Rangfolge, in der die verschiedenen Arten von Eingabedaten beizutragen sind;
e)
Format, in dem die Eingabedaten bereitzustellen sind;
f)
Häufigkeit der Bereitstellung der Eingabedaten;
g)
Zeitplan für die Bereitstellung der Eingabedaten;
h)
gegebenenfalls die Verfahren, über die jeder Kontributor verfügen muss, um Anpassungen an den Eingabedaten vorzunehmen und Eingabedaten zu standardisieren.

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