Artikel 6 VO (EU) 2018/1643

Aktualisierungen

Zusätzlich zu den in Artikel 27 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1011 genannten Fällen ist eine Aktualisierung der Referenzwert-Erklärung erforderlich, wenn die in der Erklärung enthaltenen Informationen nicht mehr korrekt oder hinreichend genau sind, sowie jedenfalls in folgenden Fällen:

a)
Wenn sich die Art des Referenzwerts ändert;
b)
wenn eine wesentliche Änderung der für die Bestimmung des Referenzwerts verwendeten Methodik oder, falls die Referenzwert-Erklärung für eine Referenzwert-Familie gilt, der für die Bestimmung eines Referenzwerts innerhalb der Referenzwert-Familie verwendeten Methodik vorliegt.

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