Artikel 1a VO (EU) 2018/1646

Format des Antrags

Sofern im anwendbaren nationalen Recht nichts anderes bestimmt ist, wird der in Artikel 1 genannte Antrag elektronisch gestellt. Die dafür gewählten Mittel müssen die Vollständigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Daten während der Übertragung gewährleisten. Bei jedem übermittelten Dokument muss klar zu erkennen sein, auf welche spezifische Anforderung dieser Verordnung es sich bezieht.

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