Artikel 1 VO (EU) 2018/1672
Gegenstand
Diese Verordnung sieht ein Kontrollsystem für Barmittel vor, die in die Union oder aus der Union verbracht werden, und ergänzt den in der Richtlinie (EU) 2015/849 festgeschriebenen Rechtsrahmen für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
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