Artikel 48 VO (EU) 2018/1726

Vermeidung von Interessenkonflikten

Die Agentur erlässt interne Vorschriften, nach denen die Mitglieder ihres Verwaltungsrats und ihrer Beratungsgruppen und ihre Bediensteten während ihres Beschäftigungsverhältnisses oder ihrer Amtszeit Situationen, die zu einem Interessenkonflikt führen könnten, vermeiden und solche Situationen melden müssen. Diese internen Vorschriften werden auf der Website der Agentur veröffentlicht.

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