Artikel 57 VO (EU) 2018/1726

Ersetzung und Aufhebung

Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 wird hiermit für die durch die vorliegende Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten ersetzt.

Daher wird die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 aufgehoben.

Für die durch die vorliegende Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten gelten Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang der vorliegenden Verordnung zu lesen.

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