Artikel 8b VO (EU) 2018/1726

Aufgaben im Zusammenhang mit dem e-CODEX-System

In Bezug auf das e-CODEX-System nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:

a)
die ihr mit der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) übertragenen Aufgaben;
b)
Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung des e-CODEX-Systems, einschließlich der Bereitstellung von Online-Schulungsmaterialien.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 150 vom 31.5.2022, S. 1).

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