Artikel 8a VO (EU) 2018/1726
Aufgaben im Zusammenhang mit dem ECRIS-TCN und der ECRIS-Referenzimplementierung
Im Zusammenhang mit dem ECRIS-TCN und der ECRIS-Referenzimplementierung nimmt die Agentur die folgenden Aufgaben wahr:
- a)
- die ihr mit der Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates übertragenen Aufgaben(1);
- b)
- Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung des ECRIS-TCN und der ECRIS-Referenzimplementierung.
Fußnote(n):
- (1)
Verordnung (EU) 2019/816 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 zur Einrichtung eines zentralisierten Systems für die Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen, sowie zur Ergänzung des Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS-TCN) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 135 vom 22.5.2019, S. 1).
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