Artikel 9 VO (EU) 2018/1726
Aufgaben im Zusammenhang mit der Konzeption, der Entwicklung und dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme
Wenn die Agentur mit der Konzeption, der Entwicklung oder dem Betriebsmanagement anderer IT-Großsysteme im Sinne des Artikels 1 Absatz 5 betraut wird, nimmt sie die Aufgaben wahr, die ihr nach dem Rechtsakt der Union, das das betreffende System regelt, übertragen wurden, sowie gegebenenfalls Aufgaben im Zusammenhang mit Schulungen zur technischen Nutzung dieser Systeme.
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