Artikel 28 VO (EU) 2018/1727

Verarbeitung unter der Aufsicht von Eurojust oder dem Auftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter und jede Eurojust oder dem Auftragsverarbeiter unterstellte Person, die Zugang zu operativen personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten nur auf Weisung von Eurojust verarbeiten, es sei denn, dass sie nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet sind.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.