Artikel 30 VO (EU) 2018/1727
Sicherheit von operativen personenbezogenen Daten
Eurojust und die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen, damit auch bei Anwendung verschiedener Informationssysteme den Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725 Rechnung getragen wird.
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