Artikel 30 VO (EU) 2018/1727

Sicherheit von operativen personenbezogenen Daten

Eurojust und die Mitgliedstaaten treffen Vorkehrungen, damit auch bei Anwendung verschiedener Informationssysteme den Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 91 der Verordnung (EU) 2018/1725 Rechnung getragen wird.

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