Artikel 68 VO (EU) 2018/1727
Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechtsakten
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können in Ausübung ihrer Rechte nach Artikel 76 Buchstabe b AEUV Eurojust zu allen Entwürfen der in Artikel 76 AEUV genannten Rechtsakte um Stellungnahme ersuchen.
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