ANHANG II VO (EU) 2018/1727
KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN IM SINNE VON ARTIKEL 27
- 1.
-
- a)
- Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;
- b)
- Geburtsdatum und -ort;
- c)
- Staatsangehörigkeit;
- d)
- Geschlecht;
- e)
- Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;
- f)
- Sozialversicherungsnummer oder sonstige amtliche Nummern, die in den Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden, Fahrerlaubnisse, Ausweispapiere und Passdaten, Zoll- und Steuer-Identifikationsnummern;
- g)
- Informationen über juristische Personen, falls sie Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen umfassen, gegen die ermittelt wird oder die strafrechtlich verfolgt werden;
- h)
- Angaben zu Konten bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen;
- i)
- Beschreibung und Art der zur Last gelegten Straftaten, Tatzeitpunkt, strafrechtliche Würdigung der Taten und Stand der Ermittlungen;
- j)
- Aspekte des Sachverhalts, die auf die internationale Ausdehnung des Falls schließen lassen;
- k)
- Einzelheiten über eine vermutete Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation;
- l)
- Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Verbindungs- und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind;
- m)
- Fahrzeugregisterdaten;
- n)
- aus dem nicht codierenden Teil der DNA ermittelte DNA-Profile, Lichtbilder und Fingerabdrücke und in Bezug auf die Verbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j genannten Straftaten, Video- und Tonaufnahmen.
- 2.
-
- a)
- Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;
- b)
- Geburtsort und -datum;
- c)
- Staatsangehörigkeit;
- d)
- Geschlecht;
- e)
- Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;
- f)
- Beschreibung und Art des die betroffene Person betreffenden Sachverhalts der Straftaten, Tatzeitpunkt und Tatort, strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts, den Stand der Ermittlungen und in Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j genannten Verbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten Angaben zu den Straftaten, einschließlich Tonaufnahmen, Videoaufnahmen, Satellitenbilder und Lichtbilder;
- g)
- Sozialversicherungsnummer oder sonstige amtliche Nummern, die von den Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden, Fahrerlaubnisse, Ausweispapiere und Passdaten, Zoll- und Steuer-Identifikationsnummern;
- h)
- Angaben zu Konten bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen;
- i)
- Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Verbindungs- und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind;
- j)
- Fahrzeugregisterdaten.
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