ANHANG II VO (EU) 2018/1727

KATEGORIEN PERSONENBEZOGENER DATEN IM SINNE VON ARTIKEL 27

1.
a)
Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;
b)
Geburtsdatum und -ort;
c)
Staatsangehörigkeit;
d)
Geschlecht;
e)
Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;
f)
Sozialversicherungsnummer oder sonstige amtliche Nummern, die in den Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden, Fahrerlaubnisse, Ausweispapiere und Passdaten, Zoll- und Steuer-Identifikationsnummern;
g)
Informationen über juristische Personen, falls sie Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen umfassen, gegen die ermittelt wird oder die strafrechtlich verfolgt werden;
h)
Angaben zu Konten bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen;
i)
Beschreibung und Art der zur Last gelegten Straftaten, Tatzeitpunkt, strafrechtliche Würdigung der Taten und Stand der Ermittlungen;
j)
Aspekte des Sachverhalts, die auf die internationale Ausdehnung des Falls schließen lassen;
k)
Einzelheiten über eine vermutete Zugehörigkeit zu einer kriminellen Organisation;
l)
Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Verbindungs- und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind;
m)
Fahrzeugregisterdaten;
n)
aus dem nicht codierenden Teil der DNA ermittelte DNA-Profile, Lichtbilder und Fingerabdrücke und in Bezug auf die Verbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j genannten Straftaten, Video- und Tonaufnahmen.
2.
a)
Name, Geburtsname, Vornamen und gegebenenfalls Aliasnamen oder angenommene Namen;
b)
Geburtsort und -datum;
c)
Staatsangehörigkeit;
d)
Geschlecht;
e)
Wohnort, Beruf und Aufenthaltsort der betreffenden Person;
f)
Beschreibung und Art des die betroffene Person betreffenden Sachverhalts der Straftaten, Tatzeitpunkt und Tatort, strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts, den Stand der Ermittlungen und in Bezug auf die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe j genannten Verbrechen und damit zusammenhängenden Straftaten Angaben zu den Straftaten, einschließlich Tonaufnahmen, Videoaufnahmen, Satellitenbilder und Lichtbilder;
g)
Sozialversicherungsnummer oder sonstige amtliche Nummern, die von den Mitgliedstaaten zur Identifizierung von Einzelpersonen verwendet werden, Fahrerlaubnisse, Ausweispapiere und Passdaten, Zoll- und Steuer-Identifikationsnummern;
h)
Angaben zu Konten bei Banken oder anderen Finanzinstitutionen;
i)
Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Verbindungs- und Standortdaten sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Daten, die zur Feststellung des Teilnehmers oder Benutzers erforderlich sind;
j)
Fahrzeugregisterdaten.

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