Artikel 1 VO (EU) 2018/1795
Gegenstand
In dieser Verordnung sind die Einzelheiten des Verfahrens und die Kriterien festgelegt, die bei der Prüfung, ob das wirtschaftliche Gleichgewicht eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Schienenverkehr durch einen neuen Schienenpersonenverkehrsdienst gefährdet würde, anzuwenden sind.
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