Artikel 16 VO (EU) 2018/1795
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt rechtzeitig für die am 12. Dezember 2020 beginnende Netzfahrplanperiode ab dem 1. Januar 2019.
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