Artikel 15 VO (EU) 2018/1795
Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 869/2014 wird mit Wirkung vom 12. Dezember 2020 aufgehoben. Für Anmeldungen von Antragstellern, die nach dem 1. Januar 2019 eingehen, gilt sie nur dann, wenn diese so frühzeitig eingereicht werden, dass der neue Schienenpersonenverkehrsdienst noch vor dem 12. Dezember 2020 aufgenommen werden kann.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.