Artikel 3 VO (EU) 2018/1799

Technische Spezifikationen des 1-km<sup>2</sup>-Bezugsgitters

(1) Im Einklang mit Anhang IV Abschnitt 1.5 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 ist das flächentreue Gitter „Grid_ETRS89-LAEA1000” das statistische 1-km2-Bezugsgitter für den europaweiten Gebrauch. Die räumliche Ausdehnung des Bezugsgitters im für dieses Gitter in Anhang II Abschnitt 2.2.1 der genannten Verordnung festgelegten Koordinatensystem wird für die Zwecke der vorliegenden Verordnung auf Rechtswerte zwischen 900000 und 7400000 Metern und auf Hochwerte zwischen 900000 und 5500000 Metern begrenzt.

(2) Im Einklang mit Anhang IV Abschnitt 1.4.1.1 der genannten Verordnung wird jeder einzelnen Gitterzelle des 1-km2-Bezugsgitters ein eindeutiger Gitterzellencode zugewiesen, der mit der Zeichenfolge „CRS3035RES1000mN” gebildet wird. Darauf folgt der in Metern angegebene Hochwert des Gitterpunkts der linken unteren Ecke der Gitterzelle gefolgt vom Buchstaben E sowie dem in Metern angegebenen Rechtswert des Gitterpunkts der linken unteren Ecke der Gitterzelle.

(3) Der Ländercode des übermittelnden Mitgliedstaats nach den vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen, gefolgt vom Zeichen „_” , wird dem Zellencode jeder von diesem Mitgliedstaat übermittelten Gitterzelle vorangestellt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.