ANHANG I VO (EU) 2018/1799

Technische Spezifikationen für die in Artikel 4 genannten Untergliederungen der Zählungsthemen

Die technischen Spezifikationen der für die Zwecke dieser Verordnung vorgegebenen Untergliederungen der im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 festgelegten Zählungsthemen werden wie folgt dargestellt:

Jedes für die Verbreitung auf dem 1-km2-Bezugsgitter ausgewählte Thema wird unter seinem Titel nach dem Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 angeführt.

Es gelten die technischen Spezifikationen, die im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 für dieses Thema allgemein festgelegt sind.

Anschließend wird die Untergliederung für das Thema festgelegt.

Alle Untergliederungen dienen der Untergliederung von Gesamtwerten oder Teilwerten, die sich auf Personen beziehen.

Thema: Üblicher Aufenthaltsort

Die Kategorien für Untergliederungen dieses Themas, die ein Mitgliedstaat zu melden hat, sind alle Zellen des in Artikel 3 Absatz 1 spezifizierten 1-km2-Bezugsgitters, deren Gebiet einen Teil des Hoheitsgebiets dieses Mitgliedstaats umfasst, ergänzt durch eine einzige virtuelle Gitterzelle je Mitgliedstaat, um nicht zugeordnete Personen zu berücksichtigen.
Geografisches Gebiet auf der Grundlage des 1-km2-Bezugsgitters(1)GEO.G.
x.Alle Gitterzellen, die teilweise oder vollständig zum Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats gehörenx.
y.Eine virtuelle Gitterzelle je Mitgliedstaaty.
Ist der übliche Aufenthaltsort einer Person innerhalb des Hoheitsgebiets des Meldemitgliedstaats, das vom Bezugsgitter erfasst wird, unbekannt, können zusätzlich wissenschaftlich fundierte, gut dokumentierte und öffentlich verfügbare statistische Schätzmethoden angewandt werden, um diese Person einer bestimmten Gitterzelle zuzuordnen. Personen, die keiner Zelle des Bezugsgitters zuzuordnen sind, werden der virtuellen Gitterzelle GEO.G.y. dieses Mitgliedstaats zugeordnet.

Thema: Geschlecht

Für die Zwecke der vorliegenden Verordnung gilt für dieses Thema die Untergliederung SEX., die im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 spezifiziert wird.

Thema: Alter

Zu den folgenden Untergliederungskategorien sind Angaben zu machen:
AlterAGE.G.
1.Unter 15 Jahren1.
2.15 bis 64 Jahre2.
3.65 Jahre und älter3.
Wie im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543 spezifiziert, wird das am Stichtag erreichte Alter in vollendeten Lebensjahren gemeldet.

Thema: Derzeitiger Erwerbsstatus (Zahl der Erwerbstätigen)

Die folgende Untergliederungskategorie der in der Verordnung (EU) 2017/543 spezifizierten Untergliederung CAS.L. wird gemeldet:
Derzeitiger ErwerbsstatusCAS.L.
1.Erwerbstätige1.1.
Für diese Kategorie gilt die Spezifikation für „erwerbstätige” Personen im Anhang der Verordnung (EU) 2017/543.

Thema: Geburtsland/-ort

Die folgenden Untergliederungskategorien der in der Verordnung (EU) 2017/543 spezifizierten Untergliederung POB.L. werden gemeldet:
Geburtsland/-ortPOB.L.
1.Geburtsort im Meldeland1.
2.Geburtsort in einem anderen EU-Mitgliedstaat2.1.
3.Geburtsort außerhalb der EU2.2.

Thema: Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der Zählung

Die folgenden Untergliederungskategorien der in der Verordnung (EU) 2017/543 spezifizierten Untergliederung ROY. werden gemeldet:
Üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor der ZählungROY.
1.Üblicher Aufenthaltsort unverändert1.
2.Umzug innerhalb des Meldelands2.1.
3.Zuzug von außerhalb des Meldelands2.2.
Ein Umzug innerhalb derselben Gitterzelle ist je nach Fall entweder als „Umzug innerhalb des Meldelands” (ROY.2.1.) oder als „Zuzug von außerhalb des Meldelands” (ROY.2.2.) zu melden.

Fußnote(n):

(1)

Die Codes „x.” sind Identifizierungscodes für Gitterzellen, wie in Artikel 3 spezifiziert. Der Code „y.” besteht aus der Zeichenfolge „unallocated” , welcher der Ländercode des übermittelnden Mitgliedstaats, wie in Artikel 3 Absatz 3 spezifiziert, vorangestellt wird.

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