Artikel 36 VO (EU) 2018/1805
Änderungen der Bescheinigung und des Formblatts
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 37 delegierte Rechtsakte zur Änderung der in Anhang I bzw. II aufgeführten Bescheinigungen zu erlassen. Diese Änderungen stehen im Einklang mit dieser Verordnung und berühren diese nicht.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.