Artikel 36 VO (EU) 2018/1805

Änderungen der Bescheinigung und des Formblatts

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 37 delegierte Rechtsakte zur Änderung der in Anhang I bzw. II aufgeführten Bescheinigungen zu erlassen. Diese Änderungen stehen im Einklang mit dieser Verordnung und berühren diese nicht.

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