ANHANG II VO (EU) 2018/1805

EINZIEHUNGSBESCHEINIGUNG

ABSCHNITT A:

Entscheidungsstaat: … Entscheidungsbehörde: … Vollstreckungsstaat: … Vollstreckungsbehörde (sofern bekannt): …

ABSCHNITT B: Einziehungsentscheidung

1. Gericht, das die Einziehungsentscheidung erlassen hat (offizielle Bezeichnung): …

2. Aktenzeichen der Einziehungsentscheidung (sofern verfügbar): …

3. Die Einziehungsentscheidung erging am (Datum): …

4. Die Einziehungsentscheidung wurde rechtskräftig am (Datum): …

ABSCHNITT C: betroffene Person(en)

Identität der Person(en), gegen die die Einziehungsentscheidung ergangen ist, oder der Person(en), die Eigentümer(in) des von der Einziehungsentscheidung betroffenen Vermögensgegenstands ist (sind) (falls mehr als eine Person betroffen ist, machen Sie bitte Angaben zu allen Personen):

1.
Angaben zur Identität

i)
Bei natürlichen Personen

Name: … Vorname(n): … Ggf. sonstige relevante Namen: … Ggf. Aliasnamen: … Geschlecht: … Staatsangehörigkeit: … Ausweis- oder Sozialversicherungsnummer, sofern verfügbar: … Art und Nummer des Ausweisdokuments/der Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass), sofern verfügbar: … Geburtsdatum: … Geburtsort: … Wohnsitz und/oder bekannte Anschrift (falls die Anschrift nicht bekannt ist, zuletzt bekannte Anschrift): … Sprache(n), die die betroffene Person versteht: … Stellung der betroffenen Person im Verfahren:
Person, gegen die die Einziehungsentscheidung ergangen ist
Person, die Eigentümerin des von der Entscheidung betroffenen Vermögensgegenstands ist

ii)
Bei juristischen Personen

Name: … Rechtsform: … Ggf. Kurzbezeichnung, üblicher Name oder Handelsname: … Eingetragener Sitz: … Registernummer: … Anschrift: … Name des Bevollmächtigten: … Stellung der betroffenen Person im Verfahren:
Person, gegen die die Einziehungsentscheidung ergangen ist
Person, die Eigentümerin des von der Entscheidung betroffenen Vermögensgegenstands ist

2. Falls von der oben angegebenen Anschrift abweichend, geben Sie bitte den Ort an, an dem die Einziehungsentscheidung vollstreckt werden soll: …

3. Dritte, deren Rechte in Bezug auf den von der Sicherstellungsentscheidung betroffenen Vermögensgegenstand durch die Entscheidung unmittelbar beeinträchtigt werden (Identität und Gründe): … …

4. Sonstige der Vollstreckung der Einziehungsentscheidung dienlichen Informationen: …

ABSCHNITT D: Auskünfte zu den von der Entscheidung betroffenen Vermögensgegenständen

1. Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Vermögensgegenstände
die Erträge aus einer Straftat oder deren Gegenwert darstellen, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise dem Wert dieser Erträge entsprechen,
Tatwerkzeuge einer solchen Straftat darstellen oder dem Wert dieser Tatwerkzeuge entsprechen,
durch die im Entscheidungsstaat erfolgende Ausübung einer der in der Richtlinie 2014/42/EU genannten Einziehungsbefugnisse (einschließlich der erweiterten Einziehung) einzuziehen sind,
aufgrund sonstiger Bestimmungen über Einziehungsbefugnisse, einschließlich der Einziehung ohne endgültige Verurteilung, nach dem Recht des Entscheidungsstaats im Anschluss an Verfahren im Zusammenhang mit einer Straftat einzuziehen sind.

2. Die Entscheidung betrifft:
einen Geldbetrag
einen bestimmten Vermögensgegenstand/bestimmte Vermögensgegenstände (körperlich/unkörperlich, beweglich/unbeweglich)
einen Vermögensgegenstand mit entsprechendem Wert (bei wertbezogener Einziehung)

3. Wenn die Entscheidung einen Geldbetrag oder Vermögensgegenstand mit entsprechendem Geldwert betrifft:

im Vollstreckungsstaat einzuziehender Betrag, in Ziffern und in Buchstaben (Währung angeben):

in der Entscheidung ausgewiesener einzuziehender Gesamtbetrag, in Ziffern und in Buchstaben (Währung angeben): …

Weitere Angaben:

Gründe für die Annahme, dass die betroffene Person im Vollstreckungsstaat über Vermögen/Einkommen verfügt:

Beschreibung der Vermögensgegenstände/Einkommensquelle der betroffenen Person (sofern möglich):

genauer Ort, an dem sich die Vermögensgegenstände/Einkommensquelle der betroffenen Person befinden (falls nicht bekannt, letzter bekannter Ort): …

Einzelheiten zur Kontoverbindung der betroffenen Person (sofern bekannt):

4. Wenn die Entscheidung einen bestimmten Vermögensgegenstand/bestimmte Vermögensgegenstände oder einen Vermögensgegenstand/Vermögensgegenstände mit entsprechendem Wert betrifft: Gründe für die Übermittlung der Entscheidung an den Vollstreckungsstaat:
der bestimmte Vermögensgegenstand ist oder die bestimmten Vermögensgegenstände sind im Vollstreckungsstaat belegen
der bestimmte Vermögensgegenstand ist oder die bestimmten Vermögensgegenstände sind im Vollstreckungsstaat registriert
der Entscheidungsbehörde hat berechtigte Gründe zu der Annahme, dass der bestimmte Vermögensgegenstand oder die bestimmten Vermögensgegenstände, der/die Gegenstand der Entscheidung ist/sind, ganz oder teilweise im Vollstreckungsstaat belegen ist/sind.
Weitere Angaben:

Gründe für die Annahme, dass der bestimmte Vermögensgegenstand ist oder die bestimmten Vermögensgegenstände im Vollstreckungsstaat belegen ist/sind:

Beschreibung des Vermögensgegenstandes:

Ort, an dem sich der betreffende Vermögensgegenstand befindet (falls nicht bekannt, letzter bekannter Ort):

Sonstige sachdienliche Angaben (z. B. Bestellung eines Verwalters):

5.
Auskünfte zur Umwandlung und Übertragung von Vermögensgegenständen

Wenn die Entscheidung einen bestimmten Vermögensgegenstand betrifft, geben Sie bitte an, ob es nach dem Recht des Entscheidungsstaats zulässig ist, dass der Vollstreckungsstaat die Einziehung durch Einziehung eines dem Wert der einzuziehenden Vermögensgegenstände entsprechenden Geldbetrags vornehmen kann:
Ja.
Nein.

ABSCHNITT E: Sicherstellungsentscheidung

Bitte geben Sie an, ob
der Einziehungsentscheidung eine im Entscheidungsstaat ergangene Sicherstellungsentscheidung beigefügt ist (Aktenzeichen der Sicherstellungsbescheinigung):

der Vermögenswert aufgrund einer früheren, an den Vollstreckungsstaat übermittelten Sicherstellungsentscheidung sichergestellt wurde.
Ausfertigungsdatum der Sicherstellungsentscheidung: …
Übermittlungsdatum der Sicherstellungsentscheidung: …
Behörde, der die Entscheidung übermittelt wurde: …
Aktenzeichen der Entscheidungsbehörde: …
Aktenzeichen der Vollstreckungsbehörde: …

ABSCHNITT F: Gründe für den Erlass der Einziehungsentscheidung:

1. Zusammenfassung des Sachverhalts und der Gründe für den Erlass der Einziehungsentscheidung, einschließlich einer Beschreibung der Straftat(en) und anderer sachdienlicher Informationen: …

2. Art und rechtliche Würdigung der Straftat(en), die Anlass zu der Einziehungsentscheidung gegeben hat/haben, und anwendbare Rechtsvorschrift(en): …

3. Ist die Straftat, die Anlass zu der Einziehungsentscheidung gegeben hat, im Entscheidungsstaat mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht und in der nachstehenden Auflistung von Straftaten enthalten? (Zutreffendes ankreuzen) Wenn sich die Einziehungsentscheidung auf mehrere Straftaten bezieht, geben Sie in der folgenden Liste bitte die Nummern der Straftaten an (die den unter den Nummern 1 und 2 angegebenen Straftatbeständen entsprechen).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Terrorismus
Menschenhandel
Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
Illegaler Handel mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen
Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
Korruption
Betrug, einschließlich Betrug und anderer Straftaten, die die finanziellen Interessen der Union gefährden, im Sinne der Richtlinie (EU) 2017/1371
Wäsche von Erträgen aus Straftaten
Geldfälschung einschließlich Euro-Fälschung
Cyberkriminalität
Umweltkriminalität einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder bedrohten Pflanzenarten und -sorten
Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt
Vorsätzliche Tötung oder schwere Körperverletzung
Illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Organisierter oder bewaffneter Raub
Illegaler Handel mit Kulturgütern einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
Betrügerei
Erpressung und Schutzgelderpressung
Produktfälschung und Produktpiraterie
Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
Fälschung von Zahlungsmitteln
Illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
Illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen
Handel mit gestohlenen Fahrzeugen
Vergewaltigung
Brandstiftung
Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
Flugzeug- oder Schiffsentführung
Sabotage

4. Sonstige sachdienliche Angaben (z. B. Beziehung zwischen Vermögensgegenstand und Straftat) …

ABSCHNITT G: Sofern eine Einziehungsbescheinigung mehr als einem Vollstreckungsstaat übermittelt wurde, machen Sie bitte folgende Angaben:

1. Eine Einziehungsbescheinigung wurde folgendem(n) anderen Vollstreckungsstaat(en) (Staat und Behörde) übermittelt: … …

2. Eine Einziehungsbescheinigung wurde aus folgenden Gründen mehr als einem Vollstreckungsstaat übermittelt: Wenn sich die Einziehungsentscheidung auf bestimmte Vermögensgegenstände bezieht:
Vermutlich sind die verschiedenen von der Entscheidung betroffenen Vermögensgegenstände in verschiedenen Vollstreckungsstaaten belegen.
Die Einziehung eines bestimmten Vermögensgegenstands erfordert Maßnahmen in mehr als einem Vollstreckungsstaat.
Wenn sich die Einziehungsentscheidung auf einen Geldbetrag bezieht:
Der betreffende Vermögensgegenstand wurde nicht gemäß Verordnung (EU) 2018/1805 sichergestellt
Der geschätzte Wert des Vermögensgegenstands, der im Entscheidungsstaat und in irgendeinem Vollstreckungsstaat eingezogen werden kann, reicht voraussichtlich nicht zur Einziehung des gesamten in der Entscheidung ausgewiesenen Betrags aus.
Sonstige besondere Gründe:

3. Wert des Vermögens, falls bekannt, in jedem Vollstreckungsstaat: … …

4. Falls die Einziehung eines bestimmten Vermögensgegenstands oder mehrerer bestimmter Vermögensgegenstände Maßnahmen in mehr als einem Vollstreckungsstaat erfordert, beschreiben Sie bitte die zu ergreifende Maßnahme: …

ABSCHNITT H: Verfahren, in deren Rahmen die Einziehungsentscheidung ergangen ist

Geben Sie an, ob die Person, gegen die die Einziehungsentscheidung ergangen ist, persönlich zu der Verhandlung erschienen ist, die zu der Einziehungsentscheidung im Zusammenhang mit einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat:
1.
Ja, die Person ist zu der Verhandlung persönlich erschienen.
2.
Nein, die Person ist zu der Verhandlung nicht persönlich erschienen.
3.
Nein, gemäß den nationalen Verfahrensvorschriften fanden keine Verhandlungen statt.
4.
Wenn Sie Nummer 2 angekreuzt haben, geben Sie an, welcher der nachfolgenden Sacherhalte zutrifft:

4.1a. ☐
Die Person wurde am … (Tag/Monat/Jahr) persönlich vorgeladen und dabei von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zu der Einziehungsentscheidung geführt hat, sowie davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Einziehungsentscheidung auch dann ergehen könnte, wenn sie zu der Verhandlung nicht erscheint.

ODER

4.1b. ☐
Die Person wurde nicht persönlich vorgeladen, hat aber auf andere Weise tatsächlich offiziell von dem vorgesehenen Termin und Ort der Verhandlung, die zu der Entscheidung geführt hat, Kenntnis erhalten, und zwar auf eine Weise, dass sich zweifelsfrei nachweisen ließ, dass sie von der anberaumten Verhandlung Kenntnis hatte; sie wurde davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Einziehungsentscheidung auch dann ergehen kann, wenn sie zu der Verhandlung nicht erscheint.

ODER

4.2. ☐
die Person hat in Kenntnis der anberaumten Verhandlung einem Rechtsanwalt, der entweder von der betroffenen Person oder vom Staat bestellt wurde, das Mandat erteilt, sie bei der Verhandlung zu verteidigen, und ist bei der Verhandlung von diesem Rechtsanwalt tatsächlich verteidigt worden.

ODER

4.3.
der Person wurde die Einziehungsentscheidung am … (Tag/Monat/Jahr) zugestellt und sie wurde ausdrücklich von ihrem Recht auf Wiederaufnahme des Verfahrens oder auf ein Berufungsverfahren in Kenntnis gesetzt, an dem sie das Recht hatte teilzunehmen und bei dem der Sachverhalt, einschließlich neuer Beweismittel, erneut geprüft worden wäre und die ursprünglich ergangene Einziehungsentscheidung hätte aufgehoben werden können, und
die Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie diese Einziehungsentscheidung nicht angefochten hat,

ODER

die Person hat innerhalb der geltenden Frist keine Wiederaufnahme des Verfahrens bzw. kein Berufungsverfahren ersucht.

5.
Wenn Sie Nummer 4.1b, 4.2 oder 4.3 angekreuzt haben, geben Sie bitte an, wie die betreffende Bedingung erfüllt wurde: …

ABSCHNITT I: Ersatzmaßnahmen, einschließlich Freiheitsstrafen

1. Bitte geben Sie an, ob der Entscheidungsstaat zulässt, dass im Vollstreckungsstaat Ersatzmaßnahmen angeordnet werden, wenn die Einziehungsentscheidung nicht oder nur teilweise vollstreckt werden kann:
Ja
Nein

2. Wenn ja, welche Maßnahmen können angeordnet werden:
Freiheitsstrafe (Höchstmaß):

Gemeinnützige Arbeit (oder Gleichwertiges) (Höchstmaß):

Andere Maßnahmen (Beschreibung):

ABSCHNITT J: Beschluss über Rückgabe von Vermögensgegenständen an oder Entschädigung der geschädigten Person

1. Bitte machen Sie, soweit zutreffend, folgende Angaben:
Eine Entscheidungs- oder andere zuständige Behörde des Entscheidungsstaats hat entschieden, dass die geschädigte Person mit folgendem Betrag zu entschädigen bzw. der geschädigten Person folgender Betrag zurückzuerstatten ist: …

Eine Entscheidungs- oder andere zuständige Behörde des Entscheidungsstaats hat die Rückgabe der folgenden nicht monetären Vermögensgegenstände an die geschädigte Person angeordnet:

Im Entscheidungsstaat ist ein Verfahren über Rückgabe von Vermögensgegenständen an oder Entschädigung der geschädigten Person anhängig, dessen Ergebnis der Vollstreckungsbehörde mitgeteilt wird.

2. Angaben zum Beschluss über die Rückgabe von Vermögensgegenständen an oder Entschädigung der geschädigten Person Behörde, die den Beschluss erlassen hat (offizielle Bezeichnung): … Datum des Beschlusses: … Datum an dem der Beschluss rechtskräftig wurde: … Aktenzeichen des Beschlusses (sofern verfügbar): … Beschreibung der zurückzugebenden Vermögensgegenstände: … Name der geschädigten Person: … Anschrift der geschädigten Person: … Die Entscheidungsbehörde wird im Fall der direkten Übertragung an die geschädigte Person benachrichtigt.

ABSCHNITT K: Angaben zur Entscheidungsbehörde

Name der Behörde: … Name des Ansprechpartners: … Funktion (Titel/Amtsbezeichnung): … Aktenzeichen: … Anschrift: … Telefonnummer (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsvorwahl): … Faxnummer (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsvorwahl): … E-Mail: … Sprachen, in denen mit der Entscheidungsbehörde kommuniziert werden kann: … Kontaktangaben zu den Personen, die Zusatzauskünfte erteilen oder zu den praktischen Vorkehrungen für die Vollstreckung der Entscheidung oder die Übertragung von Vermögensgegenständen kontaktiert werden können (sofern von den obigen Angaben abweichend): … Name/Titel/Organisation: … Anschrift: … E-Mail/Telefonnummer: … Unterschrift der Entscheidungsbehörde und/oder ihres Vertreters zur Bescheinigung der Genauigkeit und Richtigkeit des Inhalts der Einziehungsbescheinigung: … Name: … Funktion (Titel/Amtsbezeichnung): … Datum: … (Ggf.) Dienststempel: …

ABSCHNITT L: Zentralstelle

Falls eine zentrale Stelle für die administrative Übermittlung und Entgegennahme von Einziehungsbescheinigungen im Entscheidungsstaat benannt wurde, geben Sie bitte Folgendes an: Name der Zentralstelle: … Name des Ansprechpartners: … Funktion (Titel/Amtsbezeichnung): … Aktenzeichen: … Anschrift: … Telefonnummer (Ländervorwahl) (Ortsvorwahl): … Faxnummer (Ländervorwahl) (Ortsvorwahl): … E-Mail: …

ABSCHNITT M: Bankangaben des Entscheidungsstaats

IBAN: … BIC: … Name des Kontoinhabers: …

ABSCHNITT N: Anlagen

Geben Sie etwaige Anlagen zur Bescheinigung an:

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