Artikel 16 VO (EU) 2018/1860

Statistiken

eu-LISA erstellt tägliche, monatliche und jährliche Statistiken, sowohl nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselt als auch insgesamt, über die Zahl der in das SIS eingegebenen Ausschreibungen zur Rückkehr. Diese Statistiken umfassen Daten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe y, über die Zahl der in Artikel 7 Absatz 1 genannten Benachrichtigungen und über die Zahl der gelöschten Ausschreibungen zur Rückkehr. eu-LISA erstellt Statistiken über die von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 Absatz 3 und Artikel 13 übermittelten Daten. Die Statistiken dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.

Diese Statistiken werden in den in Artikel 60 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1861 vorgesehenen statistischen Jahresbericht aufgenommen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.