Artikel 50 VO (EU) 2018/1861

Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte

Im SIS verarbeitete Daten sowie damit verbundene ausgetauschte Zusatzinformationen im Sinne dieser Verordnung dürfen Drittländern oder internationalen Organisationen nicht übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.