Artikel 26 VO (EU) 2018/1877

Interner Prüfer

Der interne Prüfer der Kommission ist der interne Prüfer des 11. EEF, und der in Artikel 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 genannte Begleitausschuss der Kommission für die interne Prüfung übt seine Funktion auch in Bezug auf die von der Kommission verwalteten Mittel des EEF aus. Artikel 118 bis 122 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 finden Anwendung.

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