Artikel 58 VO (EU) 2018/1877

Aufhebung

Die Verordnung (EU) 2015/323 wird hiermit aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind gemäß der Entsprechungstabelle im Anhang zu lesen.

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