Artikel 1 VO (EU) 2018/1903

Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wird wie folgt berichtigt:

1.
In der Tabelle in Anhang IV Teil A Nummer 2 wird in der zweiten Spalte in der Zeile „Salzsäureunlösliche Asche” der Eintrag „1 — < 5” ersetzt durch „1-5” ;
2.
Anhang VI Kapitel I Nummer 7 erhält folgende Fassung:

7.
Unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 6 ist bei freiwilliger Angabe eines sensorischen oder ernährungsphysiologischen Futtermittelzusatzstoffes auch die zugesetzte Menge gemäß Nummer 1 oder, bei Futtermittelzusatzstoffen der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” , die während der gesamten Haltbarkeitsdauer garantierte Gesamtmenge gemäß Nummer 2 anzugeben.

3.
Anhang VII Kapitel I Nummer 8 erhält folgende Fassung:

8.
Unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 7 ist bei freiwilliger Angabe eines sensorischen oder ernährungsphysiologischen Futtermittelzusatzstoffes auch die zugesetzte Menge gemäß Nummer 1 oder, bei Futtermittelzusatzstoffen der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” , die während der gesamten Haltbarkeitsdauer garantierte Gesamtmenge gemäß Nummer 2 anzugeben.

4.
In Anhang II Nummer 5 wird der Wortlaut „Rohöle und Rohfette” durch „Rohfett” ersetzt. In Anhang V wird in den Reihen 3, 5, 12, 15, 16 und 18 der Wortlaut „Rohölen und -fetten” durch „Rohfett” ersetzt.
5.
a)
In Anhang IV Teil A Nummer 2 erhält die Zeile zur „Feuchtigkeit” in der Tabelle folgende Fassung:

Feuchtigkeit < 2 Keine Begrenzungen festgelegt 0,4
2 — < 5 20 %
5-12,5 1
> 12,5 8 %

b)
In Anhang VI Kapitel I Nummer 3 erhält Zeile 2b der Tabelle folgende Fassung:

2b Aromastoffe: Stoffe, deren Zusatz zu Futtermitteln deren Geruch oder Schmackhaftigkeit verbessert Aromastoffe

c)
Die Tabelle in Anhang VI Kapitel II Nummer 1 wird durch folgende Tabelle ersetzt:

Mischfuttermittel Zielarten Analytische Bestandteile und Gehalte
Alleinfuttermittel
—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Schweine und Geflügel

—

Schweine und Geflügel

—

Rohprotein

—

Rohfaser

—

Rohfett

—

Rohasche

—

Calcium

—

Natrium

—

Phosphor

—

Lysin

—

Methionin

Mineralergänzungsfuttermittel
—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Schweine und Geflügel

—

Schweine und Geflügel

—

Wiederkäuer

—

Calcium

—

Natrium

—

Phosphor

—

Lysin

—

Methionin

—

Magnesium

Sonstige Ergänzungsfuttermittel
—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Alle Tierarten

—

Schweine und Geflügel

—

Schweine und Geflügel

—

Wiederkäuer

—

Rohprotein

—

Rohfaser

—

Rohfett

—

Rohasche

—

Calcium ≥ 5 %

—

Natrium

—

Phosphor ≥ 2 %

—

Lysin

—

Methionin

—

Magnesium ≥ 0,5 %

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