Artikel 1 VO (EU) 2018/1903
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 wird wie folgt berichtigt:
- 1.
- In der Tabelle in Anhang IV Teil A Nummer 2 wird in der zweiten Spalte in der Zeile „Salzsäureunlösliche Asche” der Eintrag „1 — < 5” ersetzt durch „1-5” ;
- 2.
-
Anhang VI Kapitel I Nummer 7 erhält folgende Fassung:
- 7.
- Unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 6 ist bei freiwilliger Angabe eines sensorischen oder ernährungsphysiologischen Futtermittelzusatzstoffes auch die zugesetzte Menge gemäß Nummer 1 oder, bei Futtermittelzusatzstoffen der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” , die während der gesamten Haltbarkeitsdauer garantierte Gesamtmenge gemäß Nummer 2 anzugeben.
- 3.
-
Anhang VII Kapitel I Nummer 8 erhält folgende Fassung:
- 8.
- Unbeschadet der Bestimmungen der Nummer 7 ist bei freiwilliger Angabe eines sensorischen oder ernährungsphysiologischen Futtermittelzusatzstoffes auch die zugesetzte Menge gemäß Nummer 1 oder, bei Futtermittelzusatzstoffen der Funktionsgruppe „Vitamine, Provitamine und chemisch definierte Stoffe mit ähnlicher Wirkung” , die während der gesamten Haltbarkeitsdauer garantierte Gesamtmenge gemäß Nummer 2 anzugeben.
- 4.
- In Anhang II Nummer 5 wird der Wortlaut „Rohöle und Rohfette” durch „Rohfett” ersetzt. In Anhang V wird in den Reihen 3, 5, 12, 15, 16 und 18 der Wortlaut „Rohölen und -fetten” durch „Rohfett” ersetzt.
- 5.
-
- a)
-
In Anhang IV Teil A Nummer 2 erhält die Zeile zur „Feuchtigkeit” in der Tabelle folgende Fassung:
Feuchtigkeit < 2 Keine Begrenzungen festgelegt 0,4 2 — < 5 20 % 5-12,5 1 > 12,5 8 % - b)
-
In Anhang VI Kapitel I Nummer 3 erhält Zeile 2b der Tabelle folgende Fassung:
2b Aromastoffe: Stoffe, deren Zusatz zu Futtermitteln deren Geruch oder Schmackhaftigkeit verbessert Aromastoffe - c)
-
Die Tabelle in Anhang VI Kapitel II Nummer 1 wird durch folgende Tabelle ersetzt:
Mischfuttermittel Zielarten Analytische Bestandteile und Gehalte Alleinfuttermittel - —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
-
Alle Tierarten
- —
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Schweine und Geflügel
- —
-
Schweine und Geflügel
- —
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Rohprotein
- —
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Rohfaser
- —
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Rohfett
- —
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Rohasche
- —
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Calcium
- —
-
Natrium
- —
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Phosphor
- —
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Lysin
- —
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Methionin
Mineralergänzungsfuttermittel - —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Schweine und Geflügel
- —
-
Schweine und Geflügel
- —
-
Wiederkäuer
- —
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Calcium
- —
-
Natrium
- —
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Phosphor
- —
-
Lysin
- —
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Methionin
- —
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Magnesium
Sonstige Ergänzungsfuttermittel - —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
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Alle Tierarten
- —
-
Alle Tierarten
- —
-
Alle Tierarten
- —
-
Alle Tierarten
- —
-
Schweine und Geflügel
- —
-
Schweine und Geflügel
- —
-
Wiederkäuer
- —
-
Rohprotein
- —
-
Rohfaser
- —
-
Rohfett
- —
-
Rohasche
- —
-
Calcium ≥ 5 %
- —
-
Natrium
- —
-
Phosphor ≥ 2 %
- —
-
Lysin
- —
-
Methionin
- —
-
Magnesium ≥ 0,5 %
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