Artikel 2 VO (EU) 2018/196

Ein Wertzoll von 0 % wird zusätzlich zu dem nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) geltenden Zoll auf die Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten eingeführt, die in Anhang I der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind.

Fußnote(n):

(1)

Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1).

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