Artikel 27 VO (EU) 2018/1971

Konsolidierter jährlicher Tätigkeitsbericht

Der Verwaltungsrat nimmt die konsolidierten jährlichen Tätigkeitsberichte im Einklang mit Artikel 47 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 unter Berücksichtigung der von der Kommission festgelegten Leitlinien an.

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