INHALTSVERZEICHNIS VO (EU) 2018/2032
Abkürzungen
| Abkürzung | Bedeutung |
|---|---|
| CEVNI | Europäische Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (Code Européen des Voies de la Navigation Intérieure) (http://www.unece.org/trans/main/sc3/sc3res.html) |
| ENC | Elektronische Navigationskarte |
| FTM | Wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht (Fairway and Traffic related Message) |
| ICEM | Eismeldung (Electronic Navigational Chart) |
| Inland ECDIS | Elektronisches Kartendarstellungs- und Informationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland Electronic Chart Display and Information System) |
| ISRS Location Code | Ortscode des internationalen Schiffsmeldestandards (International Ship Reporting Standard) |
| NtS | Nachrichten für die Binnenschifffahrt (Notice to Skippers) |
| RIS | Binnenschifffahrtsinformationsdienste (River Information Services) |
| VHF | Seefunkband (UKW) |
| WERM | Wettermeldung (Weather Related Message) |
| WRM | Wasserstandsmeldung (Water Related Message) |
| WSDL | Web Services Description Language |
| XML | EXtensible Markup Language (Erweiterbare Auszeichnungssprache) |
| XSD | XML Schema Definition (Definition des XML-Schemas) |
-
1.
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Hintergrund, Aufbau und Zweck von NtS Encoding Guides
Der NtS-Standard wird fortlaufend verbessert. Die Freigabe des NtS Web Service bedeutete durch die Erleichterung des Austausches von NtS-Nachrichten zwischen Behörden einerseits und Behörden und NtS-Nutzern andererseits einen großen Schritt nach vorn. Zur Erleichterung der harmonisierten Codierung von NtS-Nachrichten auf nationaler und internationaler Ebene wurden zwei Unterlagen erstellt, nämlich der NtS Encoding Guide für Editoren und der NtS Encoding Guide für Anwendungsentwickler. Diese Leitfäden gelten für die NtS XSD 4.0 und den NtS Web Service WSDL 2.0.4.0. In Anbetracht der zunehmenden Nutzung des NtS Web Service sollen NtS-Nachrichten weiter harmonisiert werden, damit eine korrekte Anzeige der Inhalte auf Drittsystemen gewährleistet ist. Eine einheitliche Codierung von Nachrichten ist zudem eine Voraussetzung für die Berücksichtigung der Nachrichten in Reiseplanungsanwendungen. Elemente, die nur Standardwerte oder vorgegebene Werte enthalten würden, werden weggelassen, sofern sie an Bedingungen geknüpft sind, denn sie führen nur zu allgemeinen Nachrichten ohne Mehrwert. Der NtS Encoding Guide für Editoren wendet sich an den Personenkreis, der NtS-Nachrichten editiert (und herausgibt); der Leitfaden enthält eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Erstellung der korrekten Nachrichtentypen sowie eine Erklärung der Codes. Im Leitfaden wird erläutert, wann die vier Typen der NtS-Nachrichten anzuwenden sind; außerdem enthält er Ausfüllanweisungen und Codes, die bei bestimmten Ereignissen zu verwenden sind. Der NtS Encoding Guide für Editoren ist Bestandteil der vorliegenden Anlage A. Der NtS Encoding Guide für Anwendungsentwickler enthält Leitlinien für die Entwicklung und Implementierung von NtS-Anwendungen und erläutert deren Logik, Prozesse und automatische bzw. vorgegebene Werte. Der NtS Encoding Guide für Anwendungsentwickler ist Bestandteil der Anlage B zu dieser Verordnung.- 2.
- Auswahl des NtS-Nachrichtentyps
- —
FTM: Wählen Sie diesen Typ, wenn Sie eine „wasserstraßen- und verkehrsbezogene Nachricht” für Wasserstraßen oder Objekte im Fahrwasser erstellen möchten. [Gehe zu Kapitel 3]
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WRM: Wählen Sie diesen Typ, wenn Sie eine „Wasserstandsmeldung” erstellen möchten, mit der die Übermittlung von Informationen über aktuelle und vorhergesagte Wasserstände sowie anderer Angaben ermöglicht wird. Die Wasserstandsmeldung enthält Informationen für ein Objekt oder einen Wasserstraßenabschnitt. Das Objekt wird mittels seines ISRS Location Code identifiziert, der Wasserstraßenabschnitt wird durch die ISRS Location Codes für seinen Anfang und sein Ende definiert.
- —
ICEM: Wählen Sie diesen Typ, wenn Sie eine „Eismeldung” erstellen möchten. Die Eismeldung enthält Informationen über die Eisverhältnisse in einem Wasserstraßenabschnitt, der durch die ISRS Location Codes für seinen Anfang und Ende definiert wird.
- —
WERM: Wählen Sie diesen Typ, wenn Sie eine „Wettermeldung” erstellen möchten, mit der die Übermittlung von Informationen über aktuelle und vorhergesagte Wetterlagen auf einem durch die ISRS Location Codes für seinen Anfang und Ende definierten Wasserstraßenabschnitt ermöglicht wird.
- 3.
- Grundüberlegungen zu FTM, Schritte zur Herausgabe einer FTM
Genaue Angaben zu den zu verwendenden Codes sind Kapitel 4 zu entnehmen. Die ab Punkt 3.3 aufgeführten Überlegungen folgen nicht unbedingt der Eingabereihenfolge eines FTM-Editionstools.- 3.1.
- Besteht Bedarf, mittels einer NtS-FTM nach dem NtS-Standard Informationen herauszugeben? Alle für die Sicherheit und die Reiseplanung relevanten Informationen müssen mittels NtS-Nachrichten herausgegeben werden. Informationen ohne Relevanz für die Sicherheit und die Reiseplanung können herausgegeben werden. Jedes Thema, jedes Ereignis und jede Veranstaltung muss in einer eigenen Nachricht veröffentlicht werden.
- 3.2.
- Besteht bereits eine gültige FTM im Zusammenhang mit der aktuellen Lage (hinsichtlich des Inhalts sowie des Gültigkeitszeitraums)?
- 3.2.1.
- Ja:
Die bereits bestehende FTM muss aktualisiert werden. Die entsprechende, bereits herausgegebene Nachricht wird ausgewählt und im FTM-Editionstool aktualisiert. Eine abgelaufene FTM kann nicht mehr aktualisiert werden.
- 3.2.2.
- Nein:
Es muss eine neue FTM zusammengestellt werden. Falls ein ähnliches Ereignis bereits in einer bestehenden FTM codiert wurde, kann diese als Entwurf für die Erstellung einer neuen FTM verwendet werden (sofern diese Funktion zur Verfügung steht), oder es kann eine Vorlage benutzt werden (sofern diese Funktion zur Verfügung steht).
- 3.3.
- Die geografische Reichweite der Geltung muss festgelegt werden.
- 3.3.1.
- Bezieht sich die FTM auf einen bestimmten Abschnitt einer Wasserstraße, ist der durch seinen Anfangs- und Endpunkt definierte Abschnitt in die Nachricht aufzunehmen. Gilt der Inhalt der Nachricht für mehrere Abschnitte derselben Wasserstraße oder für verschiedene Wasserstraßen, können alle in einer FTM aufgeführt werden.
- 3.3.2.
- Bezieht sich die FTM auf ein bestimmtes Objekt (z. B. eine Brücke, eine Schleuse usw.) in der Wasserstraße, ist das entsprechende Objekt aus der Liste verfügbarer Objekte auszuwählen (sofern eine Auswahloption zur Verfügung steht). Die Definition eines Wasserstraßenabschnitts in der Nachricht ist nicht notwendig. Falls die FTM für mehre Objekte gilt, können sie alle in eine FTM aufgenommen werden.
- 3.3.3.
- Die Kombination von objekt- und wasserstraßenbezogenen Informationen innerhalb einer Nachricht ist möglich, solange sich die Informationen auf eine bestimmte Ursache bzw. ein bestimmtes Ereignis beziehen (gleicher Code für Betreff und Grund).
- 3.3.4.
- Die Koordinaten unterliegen zwar Bedingungen, sind aber zur Unterstützung der Darstellung auf Karten zu übermitteln (häufig werden die Koordinaten automatisch von der NtS-Anwendung bereitgestellt).
- 3.4.
- Der Inhalt der FTM ist einzugeben.
Alle Informationen, die sich mithilfe der NtS Reference Tables ausdrücken lassen, müssen in den standardisierten Nachrichtenfeldern codiert werden. Nur ergänzende Informationen (die sich nicht anders codieren lassen) sind in den Feldern für freien Text zu nennen.
- 3.5.
- Sofern zutreffend ist/sind hinsichtlich der Schiffstypen und betroffenen Richtungen die Zielgruppe(n) einzugeben.
- 3.5.1.
- Gilt die Nachricht für alle Wasserfahrzeuge (alle Schiffstypen) in allen Richtungen, wird die Zielgruppe ausgelassen, damit nur wesentliche Informationen codiert werden. Richtet sich die Nachricht/Einschränkung an eine bestimmte Zielgruppe oder Fahrtrichtung, sind die entsprechenden Codes zu wählen.
- 3.5.2.
- Gilt die gesamte Nachricht für bestimmte Zielgruppen, sind die Angaben zur Zielgruppe im allgemeinen Teil der FTM zu übermitteln (und nicht in dem/den Abschnitt(en) mit der oder den Einschränkung(en) zu wiederholen).
- 3.5.3.
- Falls für unterschiedliche Einschränkungen unterschiedliche Zielgruppen zutreffen, sind die Angaben zur Zielgruppe bei den jeweiligen Einschränkungen zu nennen (und sind nicht im allgemeinen Teil zu wiederholen).
- 3.5.4.
- Gewähren die zuständigen Behörden einzelnen Schiffen oder dem örtlichen Verkehr eine Befreiung von Einschränkungen (z. B. an einer Veranstaltung teilnehmende Schiffe, für die eine allgemeine Sperrung gilt, örtlicher Fährverkehr in gesperrten Gebieten), müssen diese Befreiungen bei der Codierung der Zielgruppe(n) nicht berücksichtigt werden. Derartige Informationen können im Freitextfeld für ergänzende Informationen eingegeben werden.
- 3.6.
- Gegebenenfalls ist der Kommunikationsabschnitt auszufüllen.
Stehen über eine besondere Quelle ergänzende Informationen zur Verfügung, sollten sie in diesem Abschnitt angegeben werden. Besteht eine zusätzliche Verpflichtung zur Berichterstattung über ein bestimmtes Medium, ist dies in diesem Abschnitt anzugeben.
- 3.7.
- Gegebenenfalls ist der Abschnitt für Einschränkungen auszufüllen.
Falls Einschränkungen gelten, muss der Abschnitt für Einschränkungen ausgefüllt werden. Sind mit Einschränkungen verbundene Werte bekannt, müssen sie genannt werden. Die Übermittlung von Werten für Schiffsabmessungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen und für den verfügbaren Manövrierraum ist obligatorisch.
Bei allen Einschränkungen sind die Zeiträume für die Einschränkungen einzugeben, damit in Reiseplanungsanwendungen korrekte Berechnungen ermöglicht werden (zur Vereinfachung der Arbeit ist in der NtS-Anwendung eventuell eine Funktion vorgesehen, mit der Einschränkungszeiträume kopiert werden können oder in der für einen Einschränkungszeitraum mehrere Einschränkungen ausgewählt werden können).
- 3.8.
- Das Anfangsdatum der Gültigkeit der Nachricht muss festgelegt werden.
Falls das Enddatum der Gültigkeit einer Nachricht bereits bekannt ist, wird es ebenfalls festgelegt. Das Enddatum der Gültigkeit darf nicht vor dem aktuellen Datum liegen.
Bitte beachten Sie, dass Anwendungen die Angaben zum Gültigkeitszeitraum für die Auswahl der Nachrichten, die Nutzern für einen gewünschten Zeitraum angezeigt werden sollen, nutzen.
Wird die Nachricht aufgehoben
- a)
- und hat der Gültigkeitszeitraum noch nicht begonnen, müssen das Anfangs- und das Enddatum auf das Datum der Aufhebung festgelegt werden.
- b)
- und hat der Gültigkeitszeitraum bereits begonnen, sind die neuen Enddaten für alle Einschränkungen auf einen Tag in der Vergangenheit zu setzen und das Ende der Gültigkeit ist auf das Datum der Aufhebung festzulegen.
- 3.9.
- Die Nachricht kann herausgegeben werden.
- 4.
- Erklärung der Codes für FTM
- 4.1.
- Subject_code:
Festlegung der Verwendung von Betreff-Codes:- —
„Achtung!” : Sicherheitsrelevant. Die Warnmeldung muss mindestens eine Einschränkung enthalten, die eine unmittelbare, konkrete Gefährdung von Personen, Wasserfahrzeugen oder Einrichtungen mit sich bringt, beispielsweise Schweißarbeiten auf einer Brücke mit Funkenflug, von einer Brücke herunterhängender Kontroll- bzw. Arbeitskäfig, Hindernis im Fahrwasser;
- —
„Mitteilung” : relevant für die Reiseplanung bzw. die Sicherheit. Die Mitteilung kann Einschränkungen beinhalten, beispielsweise die Sperrung einer Schleusenkammer wegen Wartungsarbeiten, Baggerarbeiten im Fahrwasser, zusätzlich zu den nationalen Rechtsvorschriften geltende Verkehrsregeln;
- —
„Informationsservice” : allgemeine Informationen, die nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Reiseplanung oder der Sicherheit stehen. Der Informationsservice darf keine besonderen Einschränkungen beinhalten und hat folglich keine unmittelbare Relevanz für die Reiseplanung oder die Sicherheit. Informationen dieser Art könnten allgemeine Angaben wie örtliche Verkehrsregeln oder ein Update des Inland ECDIS umfassen. Der Gültigkeitszeitraum wird zur Angabe des Zeitraums verwendet, in dem die Nachricht des Informationsservice den Nutzern angezeigt wird, nicht für den Gültigkeitszeitraum der übermittelten Informationen (z. B. einen Monat oder entsprechend der Festlegung in nationalen Verfahrensanweisungen).
- —
„Nachricht aufgehoben”
Der Betreff-Code „Nachricht aufgehoben” wird nur verwendet, wenn:
- —
das aktuelle Datum vor dem Datum des Beginns der Gültigkeit liegt. In diesem Fall kann nur der Inhalt des Feldes „Ergänzender Text in Originalsprache” geändert werden, der weitere Inhalt der Nachricht muss unverändert stehen bleiben. In diesem Fall wird „Nachricht aufgehoben” dazu genutzt, eine Nachricht zurückzunehmen, bevor sie gültig wird. Das bedeutet, dass „Nachricht aufgehoben” einerseits für Nachrichten verwendet wird, die das Datum für den Beginn ihrer Gültigkeit noch nicht erreicht haben, und andererseits für geplante Maßnahmen, die nicht durchgeführt werden (z. B. waren Ausbaggerungsarbeiten geplant, die aufgrund eines hohen Wasserstandes nicht beginnen können).
- —
der Gültigkeitszeitraum bereits begonnen hat und die neuen Enddaten für alle Einschränkungen auf einen Tag in der Vergangenheit gesetzt werden. Das Ende der Gültigkeit ist auf das Datum der Aufhebung festzulegen.
In diesem Fall enden Maßnahmen/Ereignisse, bevor der anfänglich festgelegte Gültigkeitszeitraum einer bereits bestehenden FTM endet.
- 4.2.
- Reason_code
Der Code für den Grund der Nachricht ist einzutragen, um den Schiffsführern ergänzende Informationen mitzuteilen. Festlegung der Verwendung von Codes für den Grund der Nachricht:| Bauarbeiten | Mitteilung von Bauarbeiten |
| Unglück | Warnmeldung in Bezug auf ein Unglück |
| Änderungen der Fahrrinne | Mitteilung über Änderungen der Fahrrinne |
| Verkehrszeichen geändert | Mitteilung über Änderungen von Schifffahrtszeichen |
| Einengung des Fahrwassers | Mitteilung über die verringerte Breite des Fahrwassers, sofern kein anderer reason_code gilt |
| beschädigte Markierungen/Zeichen | Mitteilung über beschädigte Markierungen/Zeichen |
| Arbeiten unter Wasser | Warnhinweis auf Arbeiten unter Wasser |
| Ausbaggerung | Mitteilung über Ausbaggerungsarbeiten |
| Veranstaltung | Mitteilung über Veranstaltungen, z. B. Schwimm-, Segel- oder Ruderwettbewerbe |
| Übungen | Mitteilung über Übungen, z. B. Übungen von Rettungskräften oder Militär |
| Kampfmittelräumung | Mitteilung über Arbeiten zur Kampfmittelräumung |
| extreme Dotierung | Mitteilung über aus wasserwirtschaftlichen Gründen erfolgende höhere Abflussquoten durch Wehre oder Schleusen als üblich |
| herabfallende Gegenstände | Mitteilung über herabfallende Gegenstände, z. B. Eiszapfen, Äste |
| Geisterechos | Mitteilung, dass Geisterechos möglich sind |
| Feuerwerk | Mitteilung über Feuerwerke |
| treibende Gegenstände | Mitteilung über oberhalb der Wasseroberfläche (sichtbar) und unterhalb der Wasseroberfläche (unsichtbar) treibende Gegenstände |
| Messung des Durchsatzes | Mitteilung über Messarbeiten |
| Gesundheitsrisiken | Warnhinweis oder Mitteilung z. B. in Bezug auf Risiken durch Eichenprozessionsspinner, austretendes Gas usw. |
| Hochspannungskabel | Mitteilung über ein kreuzendes Hochspannungskabel |
| Hochwasser | Mitteilung über eine Hochwasserlage vor dem Erreichen von Marke II |
| Eis | Mitteilung über Eis; weitere Informationen werden über Eisinformationen ausgesendet (Eismeldung) |
| Aktualisierung des Inland ECDIS | Informationsservice für eine Aktualisierung des Inland ECDIS |
| Inspektion | Mitteilung über Inspektionsarbeiten; wird nur im Fall einer Inspektion verwendet; wird nicht für Reparatur- oder Bauarbeiten genutzt. Es kann zu Einschränkungen aufgrund von Inspektionsfahrzeugen/-käfigen oder Gerüsten kommen. |
| Ausstoßen | Mitteilung über ein aus einem Dock auslaufendes Schiff |
| lokal gültige Verkehrsvorschriften | Informationsservice für ergänzende oder geänderte Vorschriften gültiger Gesetze oder Verordnungen ohne besondere Einschränkungen, Einschränkungsdaten oder Geltungsdaten |
| Niedrigwasser | Mitteilung über eine Niedrigwasserlage vor dem Erreichen von Marke II |
| Senken des Wasserspiegels | Mitteilung über ein kontrolliertes Absenken des Wasserspiegels für Inspektionen, Arbeiten oder aus wasserwirtschaftlichen Gründen |
| minimale Dotierung | Mitteilung über aus wasserwirtschaftlichen Gründen erfolgende niedrigere Abflussquoten durch Wehre oder Schleusen als üblich |
| neues Objekt | Mitteilung über Informationen bezüglich eines neuen verfügbaren Objekts, z. B. Brücke, Liegeplatz |
| Behinderung | Mitteilung über eine verminderte Durchfahrtshöhe und/oder eine verminderte Breite des Fahrwassers aufgrund einer Behinderung oberhalb der Wasseroberfläche |
| Behinderung unter Wasser | Mitteilung über eine verminderte verfügbare Tiefe und/oder eine verminderte Breite des Fahrwassers aufgrund einer Behinderung unterhalb der Wasseroberfläche |
| Marke II | Mitteilung über einen Wasserstand (Hoch- oder Niedrigwasser), der ein Schifffahrtsverbot verursacht |
| Funkabdeckung | Mitteilung bezüglich der Funkabdeckung |
| Entfernung eines Objekts | Mitteilung über entfernte Objekte |
| Reparatur | Mitteilung in Fällen, in denen etwas beschädigt oder außer Betrieb ist und repariert werden muss, z. B. ein Schleusensteuerungssystem; kann auch für geplante Reparaturen verwendet werden; |
| steigender Wasserstand | Mitteilung über aus natürlichen, nicht wasserwirtschaftlichen Gründen steigende Wasserstände |
| Versandung | Mitteilung über eine aufgrund von Versandung verminderte verfügbare Tiefe |
| Peilarbeiten | Mitteilung über Peilarbeiten |
| besondere Zeichen | Mitteilung über die Verwendung besonderer Zeichen z. B. zur Sperrung von Wasserflächen oder Fischfanggebieten |
| Sondertransport | Mitteilung über Sondertransporte |
| Streik | Mitteilung über Streiks von Betriebspersonal, die Einfluss auf die Verfügbarkeit von Wasserstraßen-Infrastruktur haben; |
| Hochwasser Marke II | Mitteilung über einen Wasserstand (Hoch- oder Niedrigwasser), bei dem besondere Vorsicht für die Schifffahrt erforderlich ist |
| Arbeiten | Mitteilung über allgemeine Arbeiten an Objekten, Ufern und/oder Betten von Wasserstraßen (Flüssen oder Kanälen) |
| Einschränkungen | Ist nur als Hinweis auf bestehende Einschränkungen zu verwenden, wenn kein anderer Code für den Grund der Nachricht anwendbar ist |
| andere | Soll nicht verwendet werden; wenn kein anderer Code für den Grund der Nachricht passt, ist kein Code einzutragen |
- 4.3.
- Limitation_code:
Definition der Codes für Einschränkungen:- —
Sperrung:
Wenn jede Form der Schifffahrt unmöglich ist:
- —
durch eine Schleusenkammer,
- —
durch eine Brückenöffnung,
- —
durch einen bestimmten Punkt der Wasserstraße,
- —
auf einem bestimmten Abschnitt der Wasserstraße.
- —
Teilweise Sperre:
Alle Teile der Infrastruktur (z. B. Schleusenkammern, Brückenöffnungen) sind mit eigenen ISRS Location Codes zu versehen. Falls solche Codes noch fehlen, können teilweise Sperren verwendet werden, wenn eine eingeschränkte Schifffahrt möglich ist (z. B. bei einer Schleuse mit zwei parallelen Kammern „einziges verfügbares Objekt im Schleusenbereich” )
- —
durch eine oder mehrere Schleusenkammern einer Schleuse, wobei jedoch mindestens eine Kammer benutzbar bleibt,
- —
durch eine oder mehrere Brückenöffnungen, wobei jedoch mindestens eine Öffnung offen bleibt.
- —
Betriebssperre:
ist zu verwenden, wenn eine bewegliche Brücke während einer bestimmten Zeitspanne nicht in Betrieb ist. Diese Zeitspanne sollte innerhalb der normalen Betriebszeit liegen.
Bei einer Betriebssperre einer beweglichen Brücke ist eine Durchfahrt unter der Brücke möglich. Andernfalls handelt es sich um eine „Sperrung” . Eine Betriebssperre einer Schleuse ist als „Sperrung” zu codieren.
- —
Betrieb geändert:
Ist zu verwenden, wenn die normalen Betriebszeiten von Objekten (z. B. Schleusen (beweglichen) Brücken) geändert, verlängert oder verkürzt werden.
- —
Bestehen Einschränkungen bezüglich der zulässigen Abmessungen von Schiffen/Verbänden (die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Infrastruktur stehen), ist die Einschränkung mit den folgenden Textelementen zu codieren:
- —
Schiffstiefgang,
- —
Schiffsbreite,
- —
Breite des Verbands,
- —
Schiffslänge,
- —
Länge des Verbands,
- —
Schiffshöhe.
Sofern verfügbar, ist ein absoluter Wert zu übermitteln.
- —
Bestehen Einschränkungen bezüglich der verfügbaren Größe eines Objekts oder Wasserstraßenabschnitts, werden die folgende Codes verwendet:
- —
Durchfahrtshöhe,
- —
verfügbare Länge,
- —
verfügbare Breite,
- —
verfügbare Tiefe.
Sofern verfügbar, ist ein absoluter Wert zu übermitteln.
- —
minimale Tiefe: ist einzusetzen, falls die Tiefe Probleme verursachen könnte (z. B. aufgrund von Versandung). Es ist ein Wert für die absolute Tiefe (bezogen auf einen Referenzwert) oder die Verminderung der Tiefe zu übermitteln. Sofern verfügbar, ist ein absoluter Wert zu übermitteln.
- —
Verzögerung: ist zu verwenden, wenn an einem Objekt oder einem Wasserstraßenabschnitt zwischen einem bestimmten Anfangs- und einem bestimmten Enddatum eine Behinderung bzw. ein Ereignis von begrenzter Dauer eintritt.
Die geschätzte Höchstdauer der Behinderung bzw. des Vorfalls ist zu codieren. Das Element „Verzögerung” darf nicht in Fällen verwendet werden, in denen eine von mehreren Schleusenkammern nicht zur Verfügung steht.
- —
Sind bestimmte Manöver oder Handlungen verboten, sind die jeweiligen Einschränkungen zu codieren. Die folgenden Einschränkungen sind nur zu codieren, wenn sie nicht bereits mittels Navigationszeichen oder Verordnungen, die in der amtlichen Inland ENC codiert sind, angekündigt wurden:
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Mindestantriebsleistung,
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Einbahnverkehr,
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Wendeverbot,
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Begegnungsverbot,
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Überholverbot,
- —
Anlegeverbot,
- —
Festmachverbot,
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Ankerverbot,
- —
Wellenschlag vermeiden,
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Geschwindigkeitsbegrenzungen,
- —
Landgangverbot.
Sofern verfügbar sind für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Mindestantriebsleistungen absolute Werte zu übermitteln.
- —
besondere Vorsicht: Bezieht sich die FTM (oder ein Teil einer FTM) auf eine Wasserstraße, ist diese Einschränkung zu verwenden, um anzugeben, an welcher Position der Wasserstraße/des Flusses/Kanals/Sees ein Ereignis eintritt.
Des Weiteren ist diese Angabe in Fällen zu verwenden, in denen eine genaue Beschreibung der Einschränkung nicht möglich ist, sie aber hilfreich oder notwendig ist, um Schiffsführer darauf hinzuweisen, dass sie aufmerksam sein und auf per Funk übermittelte Informationen achten müssen.
- —
keine Einschränkung: ist nur zu verwenden, wenn ausdrücklich angegeben werden soll, dass in einem bestimmten Zeitraum keine Einschränkungen bestehen.
- 4.4.
- Limitation interval_code: Festlegung der Verwendung von interval codes:
- —
„durchgehend” : ist für Einschränkungen zu verwenden, die ohne Unterbrechung ab einem Anfangsdatum/einer Anfangsuhrzeit bis zu einem Enddatum/einer Enduhrzeit gelten (z. B. Sperrung vom 1.1.2016 00:00 Uhr bis zum 31.3.2016, 23:59 Uhr, aber auch eine Sperrung am 17.9.2016 von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
- —
„täglich” : ist für die regelmäßig wiederholte Anwendung einer Einschränkung zu verwenden (z. B. Wellenschlag vermeiden an einer Stelle, an der Ausbaggerungsarbeiten durchgeführt werden — 7.4.2016 bis 11.4.2016 täglich von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr).
- —
bei Tag (laut Definition in der CEVNI): Unter dem Begriff „Tag” ist der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu verstehen.
- —
bei Nacht (laut Definition in der CEVNI): Unter dem Begriff „Nacht” ist der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu verstehen.
- —
Wochentage: Bestehen auf verschiedene Wochentage bezogene Zeiten der Einschränkung, sind diese aus den folgenden Textelementen auszuwählen:
- —
Montag,
- —
Dienstag,
- —
Mittwoch,
- —
Donnerstag,
- —
Freitag,
- —
Samstag,
- —
Sonntag,
- —
Montag bis Freitag,
- —
Samstag und Sonntag.
- —
„bei eingeschränkten Sichtverhältnissen” : ist zu verwenden, wenn die Einschränkung nur gilt, wenn aufgrund von Nebel, Diesigkeit, Schnee, Regen oder aufgrund anderer Ursachen eingeschränkte Sichtverhältnisse herrschen.
- —
„mit Ausnahme von” : Darf nicht verwendet werden. Unterbrochene Intervalle müssen als getrennte Einschränkungszeiträume innerhalb ein- und derselben Einschränkung angegeben werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Reiseplanungssoftwares nicht in der Lage sind, diesen Code korrekt als etwas interpretieren, das an dem angegebenen Tag bzw. der angegebenen Uhrzeit nicht stattfindet. Daher ist es nicht möglich, ordnungsgemäße ETAs zu berechnen.
- —
„Montags bis freitags außer an gesetzlichen Feiertagen” : ist nur zu verwenden, wenn im Gültigkeitszeitraum der Einschränkung gesetzliche Feiertage liegen. Als Service für die Nutzer können im Freitextabschnitt der FTM gesetzliche Feiertage angegeben werden. Reiseplanungssoftwares sind nicht in der Lage, nationale gesetzliche Feiertage für die Berechnung von ETA zu berücksichtigen.
- 4.5.
- Indication_code:
Der Indication_code soll für Informationen über spezifische Werte im Hinblick auf bestimmte Einschränkungen (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzungen, Mindestantriebsleistung, verfügbare Tiefe) verwendet werden. Zur Berechnung bestimmter Abmessungen ist ein Bezug auf ein externes (geografisches oder hydrologisches) Referenzsystem (z. B. Durchfahrtshöhe, verfügbare Tiefe, minimale Tiefe) erforderlich oder die Berechnung erfolgt in Relation zu bekannten Abmessungen von Bauwerken (z. B. verfügbare Länge, verfügbare Breite).- 4.5.1.
- Sind absolute Abmessungen oder Referenzwerte bekannt, sind diese zu verwenden. Nur wenn eine Bezugnahme auf ein externes Referenzsystem nicht möglich ist, sind relative Werte zu verwenden.
- 4.5.2.
- Verringert um
- → dies ist ein relativer Wert
- 4.5.3.
- Maximum
- → dies ist ein absoluter Wert
- 4.5.4.
- Minimum
- → dies ist ein absoluter Wert
- 4.5.5.
- Bezieht sich das Maß, mit dem eine Einschränkung angegeben wird, auf eine geografische oder hydrologische Koordinate, muss in der NtS-Nachricht das betreffende Referenzsystem genannt werden (z. B. Durchfahrtshöhe mindestens 4 m bezogen auf den höchsten Schifffahrtswasserstand; verfügbare Tiefe mindestens 1,7 m bezogen auf den regulierten Niedrigwasserstand)
- 4.5.6.
- Bezieht sich das Maß, mit dem eine Einschränkung angegeben wird, auf ein Bauwerk (z. B. eine Brücke oder Schleuse), kann der Referenzwert relativ zu bekannten Maßen angegeben werden (z. B. Durchfahrtshöhe vermindert um 1,5 m, verfügbare Länge vermindert um 27 m).
- 4.6.
- Position_code (Objekte):
Nach Möglichkeit sollte sich der Position_code auf die Seite der Wasserstraße beziehen, auf der sich das Objekt relativ zur Fahrwasserachse (links/Mitte/rechts), relativ zu anderen allgemein bekannten Informationen (alt/neu) oder zur geografischen Richtung (Nord/Süd/Ost/West) befindet. Der Position_code für Objekte kann automatisch vorab aus den Referenzdaten des RIS Index eingetragen werden. Die linke/rechte Seite der Wasserstraße ist stromabwärts definiert.- 4.7.
- Position_code (Fahrwasser/Wasserstraße):
Ein Position_code für eine auf eine Wasserstraße bezogene FTM (oder Teil einer solchen FTM) ist nicht vorgesehen. Um anzugeben, auf welcher Seite des Fahrwassers/Kanals/Flusses/Sees ein Ereignis eintritt, wird die Einschränkung „besondere Vorsicht” verbunden mit dem korrekten Position_code der Einschränkung verwendet.- 4.8.
- Position_code (Einschränkungen):
- 4.8.1.
- Nach Möglichkeit sollte der Position_code auf die Seite der Wasserstraße oder Objekts Bezug nehmen, an der die Einschränkung eintritt (links/rechts). Die linke/rechte Seite der Wasserstraße ist stromabwärts definiert.
- 4.8.2.
- Der Position_code soll die Aufmerksamkeit des Schiffsführers auf die Seite der Wasserstraße lenken, an der sich ein Gebiet von besonderem Interesse, eine Gefahr oder eine Behinderung befindet. Daher genügt eine ungefähre Angabe (z. B. linkes Ufer — links — Mitte — rechts — rechtes Ufer). Eine feinere Unterteilung ist nicht beabsichtigt.
- 4.8.3.
- Bei Bedarf sind genauere Angaben zur Position vorzugsweise mittels Karten oder Skizzen zu übermitteln (Anlage, siehe Kapitel 3.6).
- 4.8.4.
- Bei Abschnitten, in denen die übliche Positionsangabe nach der Seite der Wassenstraße (links/rechts) nicht geeignet erscheint (z. B. Hafenbecken, bestimmte Kanalabschnitte ohne eindeutige Strömungsrichtung), können die Himmelsrichtungen (Norden/Osten/Süden/Westen) verwendet werden.
- 4.9.
- Target_group_code (siehe Kapitel 3.5)
- 4.10.
- Reporting_code
- 4.10.1.
- Der Reporting_code ist generell nur dann zu verwenden, wenn besonderer Kommunikationsbedarf besteht (z. B. zusätzliche Pflicht, sich bezüglich einer Verkehrsregelung vor Ort bei einer örtlichen Behörde zu melden) oder wenn ergänzende Informationen zur Verfügung stehen (z. B. VHF-Kontaktpunkt wie Bezeichnung des Kanals oder Rufzeichen für die aktuelle Position eines Baggers), die von unmittelbarer Relevanz für die FTM sind.
- 4.10.2.
- Eine routinemäßige Wiederholung öffentlich zugänglicher Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummern örtlicher Behörden, VHF-Kanäle von Schleusen usw.) ist zu vermeiden, sofern in Bezug auf die FTM kein unmittelbarer Grund für eine solche Kommunikation besteht.
- 4.10.3.
- Nach amtlichen Regelungen allgemein anwendbare Kommunikationsmittel (z. B. VHF-Kommunikation von Schiff zu Schiff und vom Schiff zum Ufer gemäß Festlegung in der CEVNI oder in regionalen bzw. nationalen Vorschriften für die Schifffahrt) sind generell nicht durch den Reporting_code zu wiederholen, sofern in Bezug auf die FTM kein unmittelbarer Grund für eine solche Kommunikation besteht.
- 4.11.
- Communication_code
es ist das folgende Format zu nutzen (Beispiele):- —
VHF „Nummer, Rufzeichen” : „10, Schifffahrtsaufsicht Wien”
- —
Telefon- oder Faxnummer: „+43123456789, Schifffahrtsaufsicht Wien”
- —
Internetadresse: „http://example.com”
- —
Tonsignal: „long blast / langer Ton”
- —
E-Mail: „example@authority.eu”
- —
EDI-Postfachnummer: „900012345@edi.bics.nl”
- —
Teletext: „ARD, 992 — 995”
- 4.12.
- Type_code:
Eine Wasserstraße ist entweder ein Kanal, ein See oder ein Fluss.- —
Ankerplatz
- —
Ufer
- —
Leuchtfeuer
- —
Liegeplatz
- —
Grenzstation
- —
Brücke
- —
Brückenöffnung
- —
Tonne
- —
Überspannung
- —
Kanal (Der Begriff „Kanal” wird benutzt, wenn sich eine Nachricht auf den gesamten Kanal (nicht nur das Fahrwasser) bezieht)
- —
Kanalbrücke: Aquädukt
- —
Düker
- —
Fahrwasser (Der Begriff „Fahrwasser” bezeichnet den Teil der Wasserstraße, der tatsächlich von der Schifffahrt genutzt werden kann)
- —
Fähre
- —
Schwimmdock
- —
Sperrtor (Ein Sperrtor wird zum Schutz eines Gebiets bei Hochwasser genutzt)
- —
Hafen
- —
Hafeneinrichtung
- —
Hafenmeisterbüro
- —
See (Der Begriff „See” wird benutzt, wenn sich eine Nachricht auf den gesamten See (nicht nur das Fahrwasser) bezieht)
- —
leicht
- —
Schleusenbecken: einzelne Schleusenkammer
- —
Schleuse: der gesamte Schleusenkomplex
- —
Festmacheinrichtung
- —
Schifffahrtszeichen
- —
Rohrleitungen
- —
Rohrbrücke
- —
Rampe
- —
Abfallsammelstelle
- —
Meldepunkt
- —
Sammelbecken
- —
Fluss (Der Begriff „Fluss” wird benutzt, wenn sich eine Nachricht auf den gesamten Fluss (nicht nur das Fahrwasser) bezieht)
- —
Schiffslift
- —
Schiffswerft
- —
Signalstation
- —
Umschlagstelle
- —
Pegel
- —
Tunnel
- —
Wendeplatz
- —
Schiffsverkehrszentrale
- —
Wehr (ein Wehr wird zur Regelung des Wasserstands in Flüssen benutzt)
- 5.
- Grundüberlegungen zu WRM
Wasserstandsmeldungen sind generell automatisch zu erstellen. Ist dies nicht möglich, muss die manuelle Erstellung von WRM möglichst eng an die für automatisch erstellte WRM festgelegten Prozesse angelehnt sein (siehe NtS Encoding Guide für Anwendungsentwickler).- 6.
- Grundüberlegungen zu ICEM, Schritte zur Herausgabe einer ICEM
Eismeldungen sind von örtlicher Beobachtung und Bewertung abhängig und werden gewöhnlich von entsprechend bevollmächtigtem Personal erstellt. Eine ICEM ist herauszugeben, wenn Eis vorliegt. Eis verursacht nicht unbedingt Einschränkungen für die Schifffahrt, es können aber Informationen über die Schifffahrt nicht behindernde Eisverhältnisse bereitgestellt werden.- 6.1.
- Besteht die Notwendigkeit, Informationen im Wege einer NtS ICEM?
Die erste Eismeldung für einen Abschnitt ist nur herauszugeben, wenn Eis auf der Wasserstraße oder deren Zuflüssen vorhanden ist, auch wenn keine Einschränkungen bestehen.
- 6.2.
- Besteht bereits eine gültige ICEM für den betroffenen Abschnitt der Wasserstraße?
- 6.2.1.
- Ja:
Gilt für den betroffenen Abschnitt eine Meldung (noch), wird die bereits bestehende Meldung aktualisiert. Bestehende Eismeldungen können auch dann aktualisiert werden, wenn sich der Geltungsbereich ändert (z. B. dehnt sich das Eis aus und erhöht damit die Größe des betroffenen Abschnitts).
- 6.2.2.
- Nein:
Steht keine gültige Eismeldung für den betroffenen Abschnitt zur Verfügung, muss eine neue Meldung erstellt werden.
- 6.3.
- Es können jedoch Informationen über die Schifffahrt nicht behindernde Eisverhältnisse bereitgestellt werden.
- 6.4.
- Eine ICEM gilt stets für einen einzelnen Abschnitt der Wasserstraße. Die geografische Reichweite der Gültigkeit ist mittels Definition der Wasserstraße und der jeweiligen Anfangs- und Endpunkte (Hektometerpunkte) (oder, je nach nationaler Umsetzung, mittels Wahl bestimmter, aufeinanderfolgender Abschnitte) festzulegen.
- 6.5.
- Die Zeit der Messung ist einzutragen. Die jeweiligen Eisverhältnisse sind mit Hilfe mindestens einer der Codelisten (je nach nationalen Anforderungen) einzutragen.
- 6.5.1.
- Ice_condition_code
- 6.5.2.
- Ice_accessibility_code
- 6.5.3.
- Ice_classification_code
- 6.5.4.
- Ice_situation_code (der Code für die Eissituation ist immer bereitzustellen, damit die Eissituation auf einer Karte unter Verwendung von „Ampelfarben” dargestellt werden kann).
- 6.6.
- Die ICEM kann nun herausgegeben werden. Eismeldungen gelten automatisch bis zum Tag nach der Herausgabe oder bis zu dem in nationalen Verfahrensanweisungen festgelegten Zeitpunkt.
- 7.
- Grundüberlegungen zu WERM
In Anbetracht der Fülle verfügbarer Webdienste und Apps für Wettervorhersagen und Unwetterwarnungen sollten WERM nur für Wetterinformationen von besonderer Wichtigkeit für die Schifffahrt verwendet werden, die von allgemeinen Wetterinformationsdiensten nicht erfasst werden. Wettermeldungen sind generell automatisch zu erstellen. Ist dies nicht möglich, muss die manuelle Erstellung von WERM möglichst eng an die für automatisch erstellte WERM festgelegten Prozesse angelehnt sein (siehe NtS Encoding Guide für Anwendungsentwickler).- 8.
- Regeln für bestimmte Elemente
- 8.1.
- Regeln für das Element „name” in Bezug auf Objekte
Objektbezeichnungen (Namen) werden gewöhnlich vom NtS-Editionstool anhand von RIS Index-Referenzdaten vorab eingetragen. Namen sind in der Landessprache einzutragen, d. h., es können auch Umlaute oder kyrillische Buchstaben verwendet werden. (z. B. Baarlerbrücke, Volkeraksluis oder Mannswörth). Keine Informationen über Merkmale des Objekts aufnehmen; der Objekttyp ist im Namen nicht zu wiederholen, sofern damit keine ergänzenden Informationen zum Objekttyp übermittelt werden. Beispiel: Die Schleuse „Schleuse Freudenau” ist nur als „Freudenau” zu bezeichnen, der Objekttyp „Schleuse” wird automatisch auf der Grundlage des type_code hinzugefügt. Beispiel: Die Objektbezeichnung für die Eisenbahnbrücke in Krems (AT) lautet „Eisenbahnbrücke Krems” . Die Information „Eisenbahnbrücke” wird in die Objektbezeichnung aufgenommen, weil sie ergänzende Informationen zum type_code „Brücke” übermittelt. Beispiel: Die Objektbezeichnung für eine Brücke in Linz (AT) lautet „Nibelungenbrücke” . Das Wort „Brücke” bleibt in der Objektbezeichnung stehen, weil es Bestandteil der Brückenbezeichnung an sich ist. Beispiel: Der Wasserstraßenpegel „Pegelstelle Wildungsmauer” wird als „Wildungsmauer” bezeichnet, weil die Information, dass es sich bei dem Objekt um eine Pegelstelle handelt, bereits im type_code codiert ist. Bildet ein Wasserstraßenabschnitt die Grenze zwischen zwei Ländern mit unterschiedlichen Sprachen, kann die nationale Objektbezeichnung in beiden Sprachen bereitgestellt werden (z. B. „Staatsgrenze AT-SK/Statna hranica AT-SK” ).- 8.2.
- Regeln für das Element „name” in Bezug auf Wasserstraßen
Bezeichnungen von Wasserstraßen (Namen) werden gewöhnlich vom NtS-Editionstool anhand von RIS Index-Referenzdaten vorab eingetragen. Das Feld „name” enthält die örtliche Bezeichnung des betreffenden Wasserstraßenabschnitts (z. B. „Rhein” ). Je nach nationalen Verfahren kann die Möglichkeit bestehen, die Bezeichnung der Wasserstraße zu editieren und übliche örtliche Bezeichnungen oder Ergänzungen aufzunehmen (z. B. „Rhein am Deutschen Eck” ).- 8.3.
- Regeln für die Elemente „value” und „unit” bei Einschränkungen
Wenn nicht anders angegeben, dürfen in NtS-Nachrichten nur cm, m3/s, h, km/h und kW, m/s (Wind), mm/h (Regen) und Grad Celsius als Maßeinheiten (units) benutzt werden.© Europäische Union 1998-2021
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