Artikel 4 VO (EU) 2018/2058

Aufteilung von Fangmöglichkeiten

(1) Die autonome Unionsquote für Sprotte, die Aufteilung diese Quote auf die Mitgliedstaaten und die gegebenenfalls hiermit funktional verbundenen Bedingungen sind im Anhang aufgeführt.

(2) Die TAC für Steinbutt in Unionsgewässern und für Fischereifahrzeuge der Union sowie die Aufteilung dieser TAC auf die Mitgliedstaaten und die gegebenenfalls hiermit funktional verbundenen Bedingungen sind im Anhang aufgeführt.

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