Artikel 24 VO (EU) 2018/2066
Berechnung von Emissionen nach der Standardmethodik
(1) Bei Anwendung der Standardmethodik berechnet der Anlagenbetreiber die Emissionen aus der Verbrennung für jeden Stoffstrom, indem er die Tätigkeitsdaten (die verfeuerte Brennstoffmenge, ausgedrückt als Terajoule auf der Grundlage des unteren Heizwerts) mit dem entsprechenden Emissionsfaktor, ausgedrückt als Tonnen CO2 je Terajoule (t CO2/TJ) im Einklang mit der Verwendung des unteren Heizwerts, sowie mit dem entsprechenden Oxidationsfaktor multipliziert.
(1a) Für die Zwecke der Memo-Item-Meldungen berechnet der Anlagenbetreiber auch für jeden verbrannten Stoffstrom und für die als Prozess-Input verwendeten Brennstoffe die folgenden Parameter, die durch die folgenden Berechnungen definiert werden:
- i)
- Die vorläufigen Gesamtemissionen werden berechnet, indem die Tätigkeitsdaten (verfeuerte Brennstoffmenge, ausgedrückt als Tonnen oder Normkubikmeter) mit dem entsprechenden vorläufigen Emissionsfaktor und dem entsprechenden Oxidationsfaktor multipliziert werden;
- ii)
- die Emissionen aus Biomasse werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem Biomasseanteil multipliziert werden;
- iii)
- die Emissionen aus Biomasse mit Emissionsfaktor null werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem Biomasseanteil mit Emissionsfaktor null multipliziert werden;
- iv)
- die Emissionen aus RFNBOs, RCFs oder synthetischen kohlenstoffarmen Brennstoffen werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem RFNBO- oder RCF-Anteil bzw. dem synthetischen kohlenstoffarmen Anteil multipliziert werden;
- v)
- die Emissionen aus RFNBOs, RCFs oder synthetischen kohlenstoffarmen Brennstoffen mit Emissionsfaktor null werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem RFNBO- oder RCF-Anteil mit Emissionsfaktor null bzw. dem synthetischen kohlenstoffarmen Anteil mit Emissionsfaktor null multipliziert werden.
(2) Der Anlagenbetreiber bestimmt die Prozessemissionen für jeden Stoffstrom, indem er die Tätigkeitsdaten (Materialverbrauch, Durchsatz oder Produktionsmenge, ausgedrückt als Tonnen oder Normkubikmeter) mit dem entsprechenden Emissionsfaktor, ausgedrückt als t CO2/t oder t CO2/Nm3, und dem entsprechenden Umsetzungsfaktor multipliziert.
(2a) Für die Zwecke der Memo-Item-Meldungen berechnet der Anlagenbetreiber auch für jeden Stoffstrom im Zusammenhang mit Prozessemissionen die folgenden Parameter, die durch die folgenden Berechnungen definiert werden:
- i)
- Die vorläufigen Gesamtemissionen werden berechnet, indem die Tätigkeitsdaten (Materialverbrauch, Durchsatz oder Produktionsmenge, ausgedrückt als Tonnen oder Normkubikmeter) mit dem entsprechenden Emissionsfaktor, ausgedrückt als t CO2/t oder t CO2/Nm3, und dem entsprechenden Umsetzungsfaktor multipliziert werden;
- ii)
- die Emissionen aus Biomasse werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem betreffenden Biomasseanteil multipliziert werden;
- iii)
- die Emissionen aus Biomasse mit Emissionsfaktor null werden berechnet, indem die vorläufigen Gesamtemissionen mit dem betreffenden Biomasseanteil mit Emissionsfaktor null multipliziert werden.
(3) Schließt ein Emissionsfaktor der Ebene 1 oder der Ebene 2 die Wirkung von unvollständigen chemischen Reaktionen bereits ein, so wird der Oxidationsfaktor bzw. Umsetzungsfaktor auf 1 gesetzt.
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