Artikel 30a VO (EU) 2018/2067

Berücksichtigung von Stellungnahmen zur Umsetzung der Energieeffizienzempfehlungen

Wurden in dem Prüfbericht gemäß Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe rc Stellungnahmen oder Feststellungen festgehalten, so überprüft die Prüfstelle während der Prüfung des Berichts über die jährlichen Aktivitätsraten im folgenden Jahr, welche Maßnahmen der Anlagenbetreiber aufgrund dieser Stellungnahmen ergriffen hat und ob sich dies auf die Bestätigung der Prüfstelle auswirkt, dass die Umsetzung der ausstehenden Empfehlungen für die Zwecke der Anwendung von Artikel 22a Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 abgeschlossen ist.

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