Artikel 34 VO (EU) 2018/2067

Vereinfachte Prüfpläne

Wendet eine Prüfstelle einen vereinfachten Prüfplan an, so hält sie die Gründe für die Anwendung solcher Pläne in den internen Prüfunterlagen fest, einschließlich des Nachweises, dass die Voraussetzungen für die Anwendung vereinfachter Prüfpläne gegeben waren.

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