Artikel 34b VO (EU) 2018/2067

Virtuelle Standortbegehungen zur Prüfung der Emissionsberichte von Luftfahrzeugbetreibern

(1) Abweichend von Artikel 21 Absatz 1 kann die Prüfstelle in anderen Fällen als den in Artikel 34a beschriebenen beschließen, eine virtuelle Standortbegehung durchzuführen, um den Bericht eines Luftfahrzeugbetreibers zu überprüfen. Die Entscheidung der Prüfstelle, eine virtuelle Standortbegehung durchzuführen, hängt vom Ergebnis der Risikoanalyse sowie von der Feststellung ab, dass für die Prüfstelle der Fernzugriff auf alle einschlägigen Daten möglich ist. Die Prüfstelle teilt dem Luftfahrzeugbetreiber unverzüglich ihre Entscheidung mit, eine virtuelle Standortbegehung durchzuführen.

(2) Die Prüfstelle ergreift Maßnahmen, um das Prüfrisiko auf ein annehmbares Maß zu senken, damit hinreichende Sicherheit besteht, dass der Bericht des Luftfahrzeugbetreibers keine wesentlichen Falschangaben enthält.

(3) In anderen Fällen als den in Artikel 34a beschriebenen führt die Prüfstelle immer eine physische Standortbegehung durch, wenn

a)
sie zum ersten Mal einen Emissionsbericht des Luftfahrzeugbetreibers prüft;
b)
in den beiden dem laufenden Berichtszeitraum unmittelbar vorausgehenden Berichtszeiträumen keine physischen Standortbegehungen durch eine Prüfstelle durchgeführt wurden;
c)
das Monitoringkonzept im Berichtszeitraum erheblichen Änderungen einschließlich der Änderungen gemäß Artikel 15 Absatz 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 unterzogen wurde;
d)
der in Anhang XIII Tabelle XIV-I der Delegierten Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission(1) genannte Erfüllungsstatus im Unionsregister für den vorangehenden Berichtszeitraum ein anderer ist als das Symbol A.

(4) Absatz 3 Buchstabe d findet keine Anwendung, wenn der Luftfahrzeugbetreiber für eine vereinfachte Prüfung gemäß Artikel 33 Absatz 2 in Betracht kommt.

Fußnote(n):

(1)

Delegierte Verordnung (EU) 2019/1122 der Kommission vom 12. März 2019 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Funktionsweise des Unionsregisters (ABl. L 177 vom 2.7.2019, S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/1122/oj).

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