Artikel 79 VO (EU) 2018/2067
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2019 oder dem Datum des Inkrafttretens dieser Verordnung, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.
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