ANHANG I VO (EU) 2018/2067

Akkreditierungsbereiche von Prüfstellen

Die Angabe des Akkreditierungsbereichs von Prüfstellen in der Akkreditierungsurkunde erfolgt anhand der nachstehenden Tätigkeitsgruppen gemäß Anhang I und Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG und anderer Tätigkeiten gemäß Artikel 10a und Artikel 24 derselben Richtlinie. Diese Bestimmungen gelten auch für Prüfstellen, die gemäß Artikel 55 Absatz 2 von einer nationalen Behörde zertifiziert wurden.
Tätigkeitsgruppe Nr.Akkreditierungsbereich
1aVerbrennung von Brennstoffen in Anlagen, in denen nur kommerzielle Standardbrennstoffe im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2018/2066 verwendet werden, oder in Anlagen der Kategorien A oder B, in denen Erdgas verwendet wird.
1bVerbrennung von Brennstoffen in Anlagen, ohne Einschränkungen
1cPrüfung der unter Kapitel IVa der Richtlinie 2003/87/EG fallenden Emissionen
2Raffination von Öl
3

Herstellung von Koks

Röstung oder Sinterung einschließlich Pelletierung von Metallerzen (einschließlich Sulfiderz)

Herstellung von Eisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzbetrieb) einschließlich Stranggießen

4

Herstellung oder Verarbeitung von Eisenmetallen (einschließlich Eisenlegierungen)

Herstellung von Sekundäraluminium

Herstellung oder Verarbeitung von Nichteisenmetallen einschließlich der Herstellung von Legierungen

5Herstellung von Primäraluminium oder Aluminiumoxid (CO2 und PFC-Emissionen)
6

Herstellung von Zementklinker

Herstellung von Kalk oder Brennen von Dolomit oder Magnesit

Herstellung von Glas einschließlich Glasfasern

Herstellung von keramischen Erzeugnissen durch Brennen

Herstellung von Dämmmaterial aus Mineralwolle

Trocknen oder Brennen von Gips oder Herstellung von Gipskartonplatten und sonstigen Gipserzeugnissen

7

Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

Herstellung von Papier oder Karton

8

Herstellung von Industrieruß

Herstellung von Ammoniak

Herstellung von organischen Grundchemikalien durch Cracken, Reformieren, partielle oder vollständige Oxidation oder ähnliche Verfahren

Herstellung von Wasserstoff (H2) und Synthesegas

Herstellung von Soda (Na2CO3) und Natriumbicarbonat (NaHCO3)

9

Herstellung von Salpetersäure (CO2- und N2O-Emissionen)

Herstellung von Adipinsäure (CO2- und N2O-Emissionen)

Herstellung von Glyoxal und Glyxolsäure (CO2- und N2O-Emissionen)

10

Abscheidung von Treibhausgasen aus unter die Richtlinie 2003/87/EG fallenden Anlagen zwecks Beförderung und geologischer Speicherung in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte

Beförderung von Treibhausgasen zwecks geologischer Speicherung in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte mit Ausnahme jener Emissionen, die unter eine andere Tätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG fallen

11Geologische Speicherung von Treibhausgasen in einer gemäß der Richtlinie 2009/31/EG genehmigten Speicherstätte
12Luftverkehr (Emissionsdaten)
98Andere Tätigkeitsbereiche gemäß Artikel 10a der Richtlinie 2003/87/EG
99Andere, gemäß Artikel 24 der Richtlinie 2003/87/EG von einem Mitgliedstaat einbezogene Tätigkeiten, deren Einzelheiten in der Akkreditierungsurkunde anzugeben sind

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