ANHANG II VO (EU) 2018/2067

Anforderungen an Prüfstellen

In Bezug auf die Anforderungen an Prüfstellen gelten die harmonisierten Normen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 betreffend Anforderungen an Validierungs- und Verifizierungsstellen für Treibhausgase zur Anwendung bei der Akkreditierung oder anderen Formen der Anerkennung. Darüber hinaus umfassen die Verfahren, Prozesse und Vorkehrungen gemäß Artikel 41 Absatz 1
a)
einen Prozess und grundlegende Regeln für die Kommunikation mit dem Anlagen- oder Luftfahrzeugbetreiber und anderen Beteiligten;
b)
geeignete Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu wahren;
c)
einen Prozess für die Behandlung von Einsprüchen;
d)
einen Prozess für die Behandlung von Beschwerden (mit vorläufigem Zeitplan);
e)
einen Prozess für die Ausstellung eines überarbeiteten Prüfberichts, wenn ein Fehler im Prüfbericht oder im Bericht des Anlagenbetreibers, des Luftfahrzeugbetreibers oder des beaufsichtigten Unternehmens entdeckt wurde, nachdem die Prüfstelle dem Anlagenbetreiber, dem Luftfahrzeugbetreiber oder dem beaufsichtigten Unternehmen den Prüfbericht zur Weiterleitung an die zuständige Behörde übermittelt hat;
f)
ein Verfahren oder einen Prozess für die Ausgliederung von Prüftätigkeiten an andere Einrichtungen;
g)
ein Verfahren oder einen Prozess, das bzw. der gewährleistet, dass die Prüfstelle die volle Verantwortung für die Prüfarbeiten übernimmt, die von unter Vertrag genommenen Einzelpersonen durchgeführt werden;
h)
Prozesse, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Managementsystems gemäß Artikel 41 Absatz 2 gewährleisten, einschließlich

i)
Prozesse für die Überprüfung des Managementsystems mindestens einmal jährlich, wobei zwischen den Managementüberprüfungen maximal 15 Monate liegen dürfen;
ii)
Prozesse für interne Prüfungen mindestens einmal jährlich, wobei zwischen den internen Prüfungen maximal 15 Monate liegen dürfen;
iii)
Prozesse für die Ermittlung von und den Umgang mit Nichtkonformitäten bei den Tätigkeiten der Prüfstelle und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen, um diese Nichtkonformitäten zu beseitigen;
iv)
Prozesse für die Ermittlung der mit den Tätigkeiten der Prüfstelle verbundenen Risiken und Chancen und für das Ergreifen von Präventivmaßnahmen zur Minderung dieser Risiken;
v)
Prozesse für die Kontrolle dokumentierter Informationen.

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