Artikel 3 VO (EU) 2018/264

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 gilt

für das Wirtschaftsjahr 1999/2000 mit Wirkung vom 13. Oktober 2000;

für das Wirtschaftsjahr 2000/2001 mit Wirkung vom 12. Oktober 2001.

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