ANHANG VI VO (EU) 2018/273

BESCHEINIGUNG DES URSPRUNGS ODER DER HERKUNFT UND DER EIGENSCHAFTEN DER WEINBAUERZEUGNISSE, DES ERNTEJAHRES ODER DER KELTERTRAUBENSORTE(N), AUS DER/DENEN DIE ERZEUGNISSE HERGESTELLT WERDEN, SOWIE DER G.U. ODER G.G.A. VON WEINEN DER UNION

(Artikel 11 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1)

TEIL I

Der/die für die aufgeführten Erzeugnisse zuständige Unterzeichnete bestätigt, dass diese in [Mitgliedstaat oder Europäische Union] hergestellt und abgefüllt wurden, sowie Folgendes:
1.
Die Erzeugnisse erfüllen die Anforderungen für die Kennzeichnung und Aufmachung im Hinblick auf:

a)
die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) bzw. geschützte geografische Angabe (g.g.A.) Nr. […, …], die in dem von der Union gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 eingerichteten „E-Bacchus-Register” eingetragen ist;
b)
das Erntejahr gemäß Artikel 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013;
c)
die Keltertraubensorte(n) ( „Rebsortenweine” ) gemäß den Artikeln 81 und 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013;

2.
alle Erzeugnisse entsprechen den für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zum unmittelbaren menschlichen Verzehr geltenden Unionsvorschriften;
3.
die Erzeugnisse wurden nach zugelassenen Methoden und nicht eigens zum Zweck der Ausfuhr hergestellt und
4.
die Erzeugnisse sind echt und für den menschlichen Verzehr in der Union geeignet.

Unterschrift und Datum

Name und Funktion des Erzeugers/Verarbeiters

Von der zuständigen Behörde zugeteilter administrativer Referenzcode

„ARC-Nummer” oder „MVV-Code”

TEIL II

A.
MUSTER

Der Versender oder sein Vertreter, der die obigen Angaben bestätigt

(Artikel 12 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273)

AUSFUHRBESCHEINIGUNG FÜR WEIN

Für Weine, die aus der Europäischen Union nach … ausgeführt werden

Diese gemäß Artikel 12 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 ausgestellte Mehrzweckbescheinigung dient als

Ursprungsbescheinigung, Genusstauglichkeitsbescheinigung und Echtheitsbescheinigung

Europäische Union

2.
Versender:
2a.
Identifizierung:
A.
Ausführer:
Aa.
Identifizierung:
3.
Versandort:
A1.
Geschäftsräume:
5.
Art des Transportmittels:
6.
Code:
B.
Einführer:
Ba.
Lieferort:
17p.
Beschreibung
17df.
Menge (Liter)
Weitere Angaben
17l
Bescheinigung:

Der/Die für diese Ausfuhrerzeugnisse zuständige Unterzeichnete bestätigt nachstehende Angaben:

Die vorstehend aufgeführten Erzeugnisse wurden in der Europäischen Union/in … hergestellt und abgefüllt.

Alle Erzeugnisse entsprechen den für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zum unmittelbaren menschlichen Verzehr geltenden Unionsvorschriften.

Die Erzeugnisse wurden nach gängigen zugelassenen Methoden und nicht eigens zum Zweck der Ausfuhr hergestellt und

die Erzeugnisse sind echt und für den menschlichen Verzehr in der Europäischen Union geeignet.

Die vorstehend aufgeführten Erzeugnisse wurden gemäß den EU-Vorschriften hergestellt und abgefüllt als Weine mit

geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) bzw. geschützter geografischer Angabe (g.g.A.), die in dem von der Union gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 eingerichteten „E-Bacchus-Register” eingetragen ist,
Angabe des Erntejahres gemäß Artikel 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013;
Angabe der Keltertraubensorte(n) ( „Rebsortenweine” ) gemäß den Artikeln 81 und 120 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Zusätzliche Bescheinigung (fakultativ)

Logo des Mitgliedstaats
10.
Die Kontrollbehörden bestätigen, dass der Versender der in dieser Bescheinigung beschriebenen Weinbauerzeugnisse von … registriert wurde und [dieser/diesem] angeschlossen ist, mit der Vorgabe, dass alle Weinbauerzeugnisse eingetragen werden und der Aufsicht und Kontrolle durch die zuständigen Behörden unterliegen.
18.
Unterschrift
Datum
18a.
Von den zuständigen Behörden zugeteilter einziger administrativer Referenzcode
Name und Funktion

(Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffern i und iii der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273)

ARC/MVV

B.
AUFLAGEN FÜR DIE VERWENDUNG DER SONDERBESCHEINIGUNG FÜR DIE AUSFUHR

Die Angaben für die Bescheinigung gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b werden in Form der Datenelemente in Spalte Nr. 1 der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Diese Datenelemente werden durch die Zahlen und Buchstaben in Spalte Nr. 2 der nachstehenden Tabelle identifiziert:
12

Versender: Name und vollständige Anschrift, einschließlich Postleitzahl

Identifizierung: Nummer des Systems zum Austausch von Verbrauchsteuerdaten (System for the Exchange of Excise Data (SEED) oder Angabe der Nummer in der Liste oder dem Register gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/273 der Kommission.

Nr. 2
Versandort: der tatsächliche Ort des Versands, wenn die Waren nicht von der Anschrift des Versenders versandt werdenNr. 3
Ausführer: Name und vollständige AnschriftNr. A
Geschäftsräume: der tatsächliche Ort des Versands, wenn die Waren nicht von der Anschrift des Ausführers versandt werdenNr. A1
Art des Transportmittels: Container, Schiff, Flugzeug, …Nr. 5
Code: Name und Kennzeichen des TransportmittelsNr. 6
Einführer: Name und vollständige AnschriftNr. B
Lieferort: der tatsächliche Ort der Lieferung, wenn die Waren nicht an die Anschrift des Einführers geliefert werdenNr. Ba

Logo des Versandmitgliedstaats sowie Name, Anschrift und Kontaktstelle der für die Kontrolle des Versender am Versandort zuständigen Behörde

Spezifische Anforderungen (fakultativ): Bestätigung durch die Kontrollbehörden: „Es wurde eine interne Qualitätskontrolle zur Konformitätsbewertung der Erzeugnisse eingeführt.”

Nr. 10
Beschreibung des Erzeugnisses: gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und den einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften, insbesondere die obligatorischen Angaben. Die Einzelheiten der Beschreibung können — mit Verweis in diesem Feld — in gesonderten Dokumenten angegeben werden.Nr. 17p
Menge: — bei Fassware die Nettogesamtmenge, — bei abgefüllten Erzeugnissen die Anzahl der verwendeten BehältnisseNr. 17d/f

Bescheinigung:

Bescheinigung des Ursprungs oder der Herkunft und der Einhaltung der für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Erzeugnissen zum unmittelbaren menschlichen Verzehr geltenden Unionsvorschriften sowie der Herstellung nach gängigen zugelassenen Methoden (önologische Verfahren, Verarbeitungshilfsstoffe und Zusatzstoffe);

Bescheinigung der g.U. oder g.g.A., des Erntejahres oder der Keltertraubensorte(n) gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013.

Zusätzliche Bescheinigung (fakultativ): kann vom Versender in Form der folgenden (fakultativen) Datenelemente hinzugefügt werden:

Mein Unternehmen verfügt über ein Qualitätssicherungssystem.

Die Herstellung und der Verkauf der oben genannten Erzeugnisse sind in der EU gemäß den EU- und nationalen Rechtsvorschriften zugelassen.

Proben der Erzeugnisse werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und in amtlich anerkannten Laboratorien untersucht.

Einer von Dritten angefertigten Analyse zufolge beträgt die kumulierte Radioaktivität von Cäsium 134 und 137 für diese Erzeugnisse [nicht mehr als] … Bq/kg (siehe beigefügte Unterlagen, Prüfberichte).

Sonstige Bescheinigung

Nr. 17l
Unterschrift, Name und Funktion des Unterzeichners und Datum der UnterzeichnungNr. 18
Bezugsnummer: Jede Bescheinigung ist mit einer Bezugsnummer zu versehen, anhand deren sie in den Büchern des Versenders identifiziert werden kann. Bei dieser Nummer handelt es sich je nach Fall um die ARC-Nummer oder den MVV-Code, die bzw. der dem Begleitdokument (Verwaltungs- oder Handelsdokument) zugeteilt wurde.Nr. 18a

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