ANHANG VII VO (EU) 2018/273

ANFORDERUNGEN AN DAS DOKUMENT V I 1 UND DIE TEILDOKUMENTE V I 2

TEIL I

1.
Ausführer (Name und Anschrift)
AUSSTELLENDES DRITTLAND:
V I 1 Laufende Nummer
DOKUMENT FÜR DIE EINFUHR VON WEIN, TRAUBENSAFT ODER TRAUBENMOST IN DIE EUROPÄISCHE UNION
2.
Empfänger (Name und Anschrift)
3.
Sichtvermerk der Zollstelle (amtlichen Eintragungen der EU vorbehalten)
4.
Beförderungsmittel und Beförderungsdetails
5.
Abladeort (falls nicht mit 2 identisch)
6.
Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses
7.
Menge in l/hl/kg(1)
8.
Anzahl der Behältnisse
9.
BESCHEINIGUNG

Das oben genannte Erzeugnis ist □/ist nicht(2) □ zum unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt. Es entspricht den Begriffsbestimmungen oder Weinbauerzeugniskategorien der EU und war Gegenstand von önologischen Verfahren, die □ von der OIV empfohlen und veröffentlicht sind/ □ von der EU zugelassen sind(2).

Zuständige Einrichtung (Name und vollständige Anschrift): Ausstellungsort und Datum:
Stempel: Unterschrift, Name und Dienstbezeichnung des zuständigen Sachbearbeiters:
10.
ANALYSEBULLETIN (Beschreibung der analytischen Eigenschaften des vorgenannten Erzeugnisses)

BEI TRAUBENMOST UND TRAUBENSAFT

Volumenmasse:

BEI WEIN UND TEILWEISE GEGORENEM TRAUBENSAFT

Gesamtalkoholgehalt:
vorhandener Alkoholgehalt:
BEI ALLEN ERZEUGNISSEN
Gesamttrockenmasse:
Gesamtschwefeldioxid:
Gesamtsäuregehalt:
flüchtige Säure:
Zitronensäure:
Name und vollständige Anschrift der benannten Einrichtung oder Dienststelle (Laboratorium):
Stempel:

Ort und Datum:

Unterschrift, Name und Dienstbezeichnung des zuständigen Sachbearbeiters:

Abschreibungen (Abfertigung zum freien Verkehr und Ausstellung von Teildokumenten)

Menge
11.
Nummer und Datum des Zollpapiers zur Abfertigung zum freien Verkehr und des Teildokuments
12.
Name und vollständige Anschrift des Empfängers (Teildokument)
13.
Stempel der zuständigen Behörde
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
14.
Sonstige Angaben

TEIL II

EUROPÄISCHE UNION AUSSTELLENDER MITGLIEDSTAAT:
1.
Absender (Name und Anschrift)
V I 2 Laufende Nummer
TEILDOKUMENT EINES DOKUMENTS FÜR DIE EINFUHR VON WEIN, TRAUBENSAFT ODER TRAUBENMOST IN DIE EUROPÄISCHE UNION
2.
Empfänger (Name und Anschrift)
3.
Teildokument von Dokument V I 1
4.
Teildokument von Dokument V I 2
Nummer Nummer
ausgestellt in (Name des Drittlandes): bestätigt von (vollständiger Name und Anschrift der Zollstelle in der Union):
am: am:
5.
Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses
6.
Menge in l/hl/kg(3)
7.
Anzahl der Behältnisse
8.
ERKLÄRUNG DES ABSENDERS(4)

Das vorstehend beschriebene Erzeugnis ist Gegenstand des in Feld Nr. 3 genannten Dokuments V I 1/ des in Feld Nr. 4 genannten Teildokuments,□ bestehend aus:

einer□ BESCHEINIGUNG, die angibt, dass das vorgenannte Erzeugnis für den unmittelbaren menschlichen Verbrauch bestimmt/ nicht bestimmt ist, den Begriffsbestimmungen oder Weinbauerzeugniskategorien der Union entspricht und Gegenstand von önologischen Verfahren(4) war,□ die von der OIV empfohlen und veröffentlicht sind/ von der Union zugelassen sind.

□einem ANALYSEBULLETIN, das angibt, dass das Erzeugnis folgende analytische Eigenschaften aufweist:

BEI TRAUBENMOST UND TRAUBENSAFT

Volumenmasse:

BEI WEIN UND TEILWEISE GEGORENEM TRAUBENSAFT

Gesamtalkoholgehalt:
vorhandener Alkoholgehalt:
BEI ALLEN ERZEUGNISSEN
Gesamttrockenmasse:
Gesamtschwefeldioxid:
Gesamtsäuregehalt:
flüchtige Säure:
Zitronensäure:

□einem VERMERK(4) der zuständigen Stelle, der bescheinigt, dass

der in diesem Dokument genannte Wein im Weinbaugebiet … erzeugt wurde und ihm nach den Vorschriften des Ursprungslands die in Feld Nr. 5 genannte geografische Angabe zuerkannt worden ist;
der diesem Wein zugesetzte Alkohol aus Erzeugnissen des Weinbaus stammt.

Unterschrift:

9.
VERMERK DER ZOLLBEHÖRDE

Die Richtigkeit dieser Erklärung wird bestätigt

Ausstellungsort und Datum:

Unterschrift:

Stempel: Zollstelle (Name und vollständige Anschrift):

Abschreibungen (Abfertigung zum freien Verkehr und Ausstellung von Teildokumenten)

Menge
10.
Nummer und Datum des Zollpapiers zur Abfertigung zum freien Verkehr und des Teildokuments
11.
Name und vollständige Anschrift des Empfängers (Teildokument)
12.
Stempel der zuständigen Behörde
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
Vorhanden
Abgeschrieben
13.
Sonstige Angaben

TEIL III

Das Dokument V I 1 und die Teildokumente V I 2 sind mit der Schreibmaschine oder handschriftlich oder mit gleichwertigen technischen Mitteln, die von einer amtlichen Stelle anerkannt wurden, auszufüllen. Handschriftliche Teildokumente sind mit Tinte und in Druckbuchstaben auszufüllen. Eintragungen dürfen weder unkenntlich gemacht noch überschrieben werden. Änderungen sind so vorzunehmen, dass die irrtümlichen Eintragungen gestrichen und gegebenenfalls die beabsichtigten Eintragungen zugefügt werden. Jede derartige Änderung muss durch Unterschrift desjenigen, der sie vorgenommen hat, bestätigt und von der zuständigen Stelle, dem benannten Laboratorium oder der Zollbehörde mit einem Sichtvermerk versehen werden.

A.
Druck des Dokuments V I 1 und der Teildokumente V I 2

1.
Die Drucke haben ein Format von etwa 210 × 297 mm.
2.
Die Dokumente oder Teildokumente werden in einer der Amtssprachen der Union gedruckt. Bei den Teildokumenten V I 2 wird die Sprache von der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats bestimmt, in dem die Teildokumente mit einem Sichtvermerk versehen werden.

B.
Ausfüllen des Dokuments V I 1 und der Teildokumente V I 2

Die Dokumente oder Teildokumente werden in der Sprache ausgefüllt, in der sie gedruckt sind. Jedes Dokument oder Teildokument erhält eine laufende Nummer, die
a)
im Fall von Dokument V I 1 von der zuständigen Stelle, die den Teil „Bescheinigung” unterzeichnet, zugeteilt wird;
b)
bei den Teildokumenten V I 2 von der Zollstelle, die sie bestätigt, zugeteilt wird.

C.
Inhalt

Feld 1:
Ausführer: vollständiger Name und Anschrift in dem betreffenden Drittland
Feld 2:
Empfänger: vollständiger Name und Anschrift in der EU
Feld 4:

(Dokument V I 1) Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung:

Bezieht sich nur auf die Beförderung bis zum Eintrittsort in die EU

Angabe des Beförderungsmittels (Schiff, Flugzeug usw.), Name des Schiffes usw.

Feld 6:

(Feld 5 bei V I 2) Beschreibung des eingeführten Erzeugnisses:

Handelsbezeichnung (die Angaben auf dem Etikett wie Name des Erzeugers und Weinbaugebiet, Markenname usw.),

Name des Ursprungslandes,

geografische Angabe, soweit eine solche für den Wein gilt,

vorhandener Alkoholgehalt (in % vol),

Farbe des Erzeugnisses (nur „rot” , „rosé” oder „weiß” ),

Code-Nummer der Kombinierten Nomenklatur (KN-Code),

Verzeichnis der Zutaten.

TEIL IV

A.
Liste der Drittländer gemäß Artikel 21 Buchstabe b:

Australien

Chile

B.
Liste der Drittländer gemäß Artikel 26:

Australien

Kanada

Chile

Vereinigte Staaten von Amerika

C.
Liste der Drittländer gemäß Artikel 27:

—.

Fußnote(n):

(1)

Nichtzutreffendes streichen.

(2)

Entsprechendes Kästchen ankreuzen.

(3)

Nichtzutreffendes streichen.

(4)

Entsprechendes Kästchen ankreuzen.

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