ANHANG III VO (EU) 2018/274

PROBENAHMEN GEMÄẞ ARTIKEL 27

TEIL I

A.
Entnahme der Weintrauben

1.
Jede Probe umfasst mindestens 10 kg lesereifer Weintrauben derselben Rebsorte. Sie werden im vorgefundenen Zustand entnommen. Die Probenahme erfolgt während der Lese der betreffenden Parzelle. Die entnommenen Trauben müssen für die gesamte Parzelle repräsentativ sein. Die entnommene Weintraubenprobe bzw. der daraus gewonnene Traubenmost kann bis zur weiteren Verwendung im tiefgefrorenen Zustand aufbewahrt werden. Nur im Falle der Messung des Sauerstoff-18-Gehalts im Wasser des Traubenmosts kann nach dem Pressen der gesamten Weintraubenprobe ein Aliquot des Traubenmostes gesondert entnommen und aufbewahrt werden.
2.
Bei der Probenahme wird ein Kennblatt erstellt. Dieses Kennblatt besteht aus einem Teil I über die Entnahme der Trauben und einem Teil II über die Weinbereitung. Es wird zusammen mit der Probe aufbewahrt und begleitet sie auf allen Transporten. Das Kennblatt ist durch Angabe jeder Behandlung der Probe auf dem neuesten Stand zu halten. Das Kennblatt über die Probenahme wird entsprechend Abschnitt A des Fragebogens in Teil III ausgefertigt.

B.
Weinbereitung

1.
Die Weinbereitung wird von der zuständigen Stelle oder einer von ihr hierzu ermächtigten Stelle so weit wie möglich unter Bedingungen vorgenommen, die mit den üblichen Bedingungen des Erzeugungsgebiets, für das die Probe repräsentativ ist, vergleichbar sind. Bei der Weinbereitung soll sich der gesamte Zucker in Alkohol umwandeln, d. h. der Restzucker hat weniger als 2 g/l zu betragen. In bestimmten Fällen — z. B. zur Gewährleistung einer besseren Repräsentativität — sind jedoch höhere Restzuckermengen zulässig. Sobald der Wein geklärt und mittels SO2-Zusatz stabilisiert ist, wird er in 75-cl-Flaschen abgefüllt und etikettiert.
2.
Das Kennblatt über die Weinbereitung wird entsprechend Abschnitt B des Fragebogens in Teil III ausgefertigt.

TEIL II

30 Proben in Bulgarien,

20 Proben in Tschechien,

200 Proben in Deutschland,

50 Proben in Griechenland,

200 Proben in Spanien,

400 Proben in Frankreich,

30 Proben in Kroatien,

400 Proben in Italien,

10 Proben in Zypern,

4 Proben in Luxemburg,

50 Proben in Ungarn,

4 Proben in Malta,

50 Proben in Österreich,

50 Proben in Portugal,

70 Proben in Rumänien,

20 Proben in Slowenien,

15 Proben in der Slowakei.

TEIL III

Zu verwenden sind die Analysemethoden und die Darstellungsweise der Ergebnisse (Einheiten), die von der OIV empfohlen und veröffentlicht wurden.

A.

1.
Allgemeine Angaben

1.1.
Probennummer:
1.2.
Name und Funktion des Bediensteten oder des Bevollmächtigten, der die Probe entnommen hat:
1.3.
Name und Anschrift der für die Probenahme verantwortlichen zuständigen Stelle:
1.4.
Name und Anschrift der für die Weinbereitung und den Versand der Probe verantwortlichen zuständigen Stelle, sofern es sich dabei nicht um die unter Nummer 1.3 genannte Stelle handelt:

2.
Allgemeine Beschreibung der Proben

2.1.
Ursprung (Mitgliedstaat, Anbaugebiet):
2.2.
Jahrgang:
2.3.
Rebsorte:
2.4.
Farbe der Weintrauben:

3.
Beschreibung der Rebfläche

3.1.
Name und Anschrift des Parzelleninhabers:
3.2.
Lage der Parzelle

Gemeinde:

Flurname:

Flurbuchnummer:

Längen- und Breitengrad:

3.3.
Boden (z. B. Kalkstein, Lehm, kalkhaltiger Lehm, Sand):
3.4.
Lage (z. B. Hang, Ebene, Besonnung):
3.5.
Anzahl Rebstöcke je Hektar:
3.6.
Annäherndes Alter der Rebfläche (jünger als 10 Jahre, zwischen 10 und 25 Jahren, älter als 25 Jahre):
3.7.
Höhenlage:
3.8.
Erziehungsart und Rebschnitt:
3.9.
Weinkategorie, die normalerweise aus den Reben bereitet wird (siehe die Kategorien von Weinbauerzeugnissen in Anhang VII Teil II der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013):

4.
Angaben zur Lese und zum Traubenmost

4.1.
Geschätzter Hektarertrag der abgeernteten Parzelle (kg/ha):
4.2.
Gesundheitszustand der Weintrauben (z. B. gesund, faul) mit Angabe, ob die Weintrauben zum Zeitpunkt der Probenahme trocken oder benetzt waren:
4.3.
Datum der Probenahme:

5.
Witterungsverhältnisse vor der Lese

5.1.
Niederschläge in den zehn Tagen vor der Lese: ja/nein.
5.2.
Wenn ja, nähere Angaben, soweit solche vorliegen.

6.
Bewässerte Rebflächen:

Falls die Rebflächen bewässert sind, Datum der letzten Bewässerung: (Stempel der für die Probenahme verantwortlichen zuständigen Stelle, Unterschrift, Name und Stellung des Bediensteten, der die Probe entnommen hat)

B.

1.
Weinbereitung im Kleinversuch

1.1.
Gewicht der Traubenprobe in kg:
1.2.
Kelterverfahren:
1.3.
Ausgepresste Mostmenge:
1.4.
Eigenschaften des Traubenmosts:

Zuckerkonzentration in g/l, refraktometrisch gemessen:

Gesamtsäure (in g/l Weinsäure): (fakultativ)

1.5.
Verfahren der Mostbehandlung (z. B. Vorklären, Zentrifugieren):
1.6.
Hefezusatz (verwendete Hefeart). Angabe, ob eine spontane Vergärung stattgefunden hat:
1.7.
Temperatur während der alkoholischen Gärung:
1.8.
Verfahren zur Bestimmung des Gärungsabschlusses:
1.9.
Art der Weinbehandlung (z. B. Abstich):
1.10.
SO2-Zusatz in mg/l:
1.11.
Analyse des gewonnenen Weins

vorhandener Alkoholgehalt in % vol:

Gesamt-Trockenextrakt:

Reduktionszucker in g/l Invertzucker:

2.
Zeitlicher Ablauf der Weinbereitung aus der Traubenprobe

Datum

der Probenahme: (am selben Datum wie die Ernte, Teil I Nummer 4.3)

des Kelterns:

des Beginns der alkoholischen Gärung:

der Beendigung der alkoholischen Gärung:

der Abfüllung des Weins:

Datum der Ausfertigung des Teils II: (Stempel der zuständigen Stelle, die die Weinbereitung vorgenommen hat, Unterschrift eines Verantwortlichen dieser Stelle)

TEIL IV

A.
ALLGEMEINE ANGABEN

1.
Land:
2.
Nummer der Probe:
3.
Jahr:
4.
Rebsorte:
5.
Weinkategorie:
6.
Gebiet/Landkreis:
7.
Name, Anschrift, Telefon, Fax und E-Mail des für das Ergebnis verantwortlichen Labors:
8.
Probe zur Kontrollanalyse beim ERC-CWS: ja/nein.

B.
VERFAHREN UND ERGEBNISSE

1. Wein (übertragen aus Anhang III Teil III)
1.1.
Alkoholgehalt: % vol
1.2.
Gesamttrockenextrakt: g/l
1.3.
Reduktionszucker: g/l
1.4.
Gesamtsäure, ausgedrückt in Weinsäure: g/l
1.5.
Gesamtschwefeldioxid: mg/l

2. Weindestillation zur Durchführung des SNIF-NMR-Verfahrens
2.1.
Beschreibung der Destillationsapparatur:
2.2.
Volumen des destillierten Weins/Gewicht des gewonnenen Destillats:

3. Analyse des Destillats
3.1.
Alkoholgehalt des Destillats: % (m/m):

4. Ergebnis des anhand kernresonanzmagnetischer Messungen (NMR) ermittelten Isotopenverhältnisses von Deuterium zu Wasserstoff in Ethanol
4.1.
(D/H)I = ppm
4.2.
(D/H)II = ppm
4.3.
„R” =

5. NMR-Parameter Gemessene Frequenz:

6. Ergebnis des Verhältnisses der Isotope 18O/16O im Wein δ 18O [‰] = ‰ V. SMOW — SLAP

7. Ergebnis des Verhältnisses der Isotope 18O/16O im Traubenmost (gegebenenfalls) δ 18O [‰] = ‰ V. SMOW — SLAP

8. Ergebnis des Verhältnisses der Isotope 13C/12C in Weinethanol δ 13C [‰] = ‰ V-PDB

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